Frage an Gregor Gysi von Wienhold W. bezüglich Gesundheit
warum werden die Beruflichen vergiften Ergas Kumpels des Erdgasförderbetriebes Salzwedel als Berufskrankeit nicht anerkannt, ob wohl die Labor analüsen eine Berufliche vergiftung eindeutig anzeigen .Siehe Bricht 28.September MDR 2011 Quelle Googel.
Mit freundlichen Grüßen
Wienhold Weber
(Selbsthilfegruppe Schwermetall Salzwedel)
Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für Ihre Frage vom 8. Oktober 2011, die ich zuständigkeitshalber an die Abgeordnete Dr. Martina Bunge mit der Bitte weitergeleitet habe, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gregor Gysi
(Nach Diktat verreist.)
Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für Ihre Frage. Diese wurde an Herrn Gysi gestellt. Ich antworte Ihnen als zuständige Fachpolitikerin.
Leider haben wir an dieser Stelle ein Problem, dem wir immer wieder begegnen, wenn es um eine Anerkennung als Berufskrankheit oder eine andere Entschädigung für gesundheitliche Schädigungen z.B. bei Ärztefehlern etc. geht.
Selbst wenn festgestellt wird, dass Menschen beispielsweise, wie im Falle des Erdgasförderbetriebs in Salzwedel, nachweislich mit Quecksilber vergiftet wurden, sind damit Krankheitssymptome noch lange nicht als Folge anerkannt. Die Rechtsprechung und die Haltung der Berufsgenossenschaften ist die, dass Krankheitszeichen durch alle möglichen Prozesse entstehen können. Sie können bspw. anlagebedingt oder durch einen privaten Lebenswandel verursacht sein. Nur wenn Krankheitsanzeichen typisch für die Vergiftung sind, wird die Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt. Damit fallen weniger typische Symptome unter den Tisch und werden nicht anerkannt. Genau so ist offensichtlich auch hier das Vorgehen der Berufsgenossenschaften. Der alleinige Nachweis der Vergiftung reicht also zur Anerkennung als Berufskrankheit nicht aus.
Ich halte es für sinnvoll, die Forderungen der Fraktion DIE LINKE zu den Patientenrechten (Bundestagsdrucksache 17/6489) auch im Bereich der Berufskrankheiten umzusetzen.
Zitat Antrag der Fraktion DIE LINKE: "Der Patient oder die Patientin (Kläger/-in) hat vor Gericht nur darzulegen, dass ihm bzw. ihr durch die Behandlung ein Schaden entstanden ist."... "Stellt das Gericht einen Behandlungsfehler fest und ist dieser objektiv geeignet, den beschriebenen Schaden zu verursachen, wird ein ursächlicher Zusammenhang vermutet. Kann die bzw. der Beklagte diese Vermutung nicht widerlegen, ist er schadensersatzpflichtig."
Dies würde meines Erachtens die Position der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber den Berufsgenossenschaften stärken und mehr Menschen zu ihrem Anrecht auf Anerkennung als Berufskrankheit verhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Bunge