Frage an Gregor Gysi von Tobias K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Hr. Dr. Gysi,
am 16.02.2011 war auf http://www.linksfraktion.de/nachrichten/fraktion-unterstuetzt-hartz-iv-klage/ zu lesen, das Sie und Ihre Fraktion die HARTZ IV Bezieherin Fr. Schömig aus Bayern bei Ihrer Klage unterstützen.
Nun meine Frage an Sie:
Inwieweit haben Sie, betreffend des oben genannten Thema´ s Informationen, inwieweit die Klage vor dem Sozialgericht in Nürnberg begonnen hat und wie ist Ihre Meinung dazu, das die Bundesregierung die Frist zur Neuberechnung eines verfassungskonformen Regelsatzes die vom Bundesverfasungsgericht vorgegeben wurde, überschritten hat?
Noch eine abschließende Frage:
Ist Ihnen eventuell zur Kenntnis gekommen, wie sich das Bundesverfassungsgericht bezüglich der Fristüberschreitung zur Neuberechnung (inkl. Endergebnis) verhält, bzw. verhalten hat?
Ich würde mich sehr über eine Antwort von Ihnen freuen und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
T. K.
Sehr geehrter Herr K.,
hinsichtlich der Fristüberschreitung ist das Bundesverfassungsgericht nicht angerufen worden und konnte sich deshalb dazu auch nicht verhalten. Ich glaube aber, dass dies ziemlich einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist.
Eine Entscheidung des Sozialgerichts in Nürnberg liegt noch nicht vor. Wir sind dabei auch einen anderen Fall zu unterstützen. Wir hoffen, dass es bald eine Vorlageentscheidung eines Gerichts gibt, so dass das neue Gesetz dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi