Frage an Gregor Gysi von Frank J. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Gysi,
2008 beantragte ich eine Weiterbildung zur Technischen Führungskraft im Qualitätsmanagement
die Deutsche Rentenversicherung Bayreuth sagte jedoch dass sie diese Weiterbildung nicht genehmigen da sie nicht zuständig wären weil ich die erste Maßnahme nicht beendet hätte und außerdem zu dumm wäre. Dass aber die Deutsche Rentenversicherung Bayreuth die Maßnahme beendet hatte, darüber wurde nichts gesagt.
Ich fragte auf welcher Gesetzesgrundlage diese Entscheidung basiert und zur Antwort bekam ich das ist eben so. Ich wälzte das Sozialgesetzbuch und fand darüber keinen Paragraphen. Das teilte ich der Deutsche Rentenversicherung Bayreuth mit und sagte auch gleich dass ich mich an die Presse wenden werde. Die zuständige Sachbearbeiterin sagte zu mir dass es eine interne Entscheidung wäre und mein Antrag wurde nun endlich genehmigt.
Am 05.03.2010 stellte ich einen Antrag auf Gründungszuschuss zu Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit (G320) bei der Deutsche Rentenversicherung Bayreuth hier wurde mir auch gleich wieder gesagt das sie nicht zuständig wären und der Antrag abgelehnt werden wird. Ich solle mich an die ARGE wenden, das habe ich auch getan.
Bei der ARGE sagte man mir klar und deutlich das ich ruhig einen Antrag auf Einstiegsgeld stellen kann dieser aber sowieso abgelehnt werden würde da kein Geld vorhanden sei, man könne mir lediglich für einen Monat Hartz 4 weiterbezahlen.
Um endlich aus Hartz 4 zu kommen wollte ich mich ab 01.04.2010 Selbstständig machen aber daraus wird es ja nichts mehr werden denn keiner fühlt sich für mich zuständig.
Können Sie mir weiterhelfen? Ich weiß nicht was ich noch tun soll.
Mit freundliche Grüßen
Frank Juraschek