Götz Lange
DIE LINKE
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Frage von Andrea H. •

Frage an Götz Lange von Andrea H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr verehrter Herr Lange,

wie steht die Linke zu der Frage, ob gewählte Politiker gleichzeitig in Aufsichtsräten tätig werden können. Würde sich in diesem Zusammenhang etwas an der derzeitigen Situation ändern, wenn die Linke eine entsprechende Mehrheit hätte?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Herzliche Grüße
A. H.

Antwort von
DIE LINKE

Liebe A. H.,

die oft ausufernden Nebeneinkünfte von Politiker*innen und die sich in dem Zusammenhang potentiell ergebenden Interessenkonflikte sind ein Problem, das DIE LINKE sehr wichtig nimmt. Es geht dabei um die Unabhängigkeit demokratischer Entscheidungen und um das Legitimationsproblem, das sich ergibt, wenn der Eindruck entsteht, dass sich Politiker kraft ihres Amtes bereichern.

Gleichzeitig gibt es zahlreiche öffentliche Unternehmen, die aus gutem Grund von gewählten Politiker*innen kontrolliert werden sollen. Hinzu kommen Politiker*innen, die ihren Sitz im Aufsichtsrat bereits vor Antritt ihres Mandates innehatten und die Aufgabe gerne weiterführen möchten. Was also tun?

DIE LINKE tritt dafür ein, dass öffentliche Unternehmen grundsätzlich in öffentlich rechtlichen Rechtsformen (Amt, Eigenbetrieb, Anstalt öffentlichen Rechtes...) organisiert werden, statt als GmbHs, AGs usw. Dann kann die Kontrolle von normalen Ausschüssen übernommen werden, womit überhöhte Aufsichtsratsvergütungen entfallen und zusätzlich die internen Dokumente der öffentlichen Unternehmen nicht mehr ohne weiteres als Geschäftsgeheimnisse deklariert werden können, über die die Aufsichtsratsmitglieder nicht nach außen sprechen dürften. Das stärkt die Transparenz und die demokratischen Kontrollmöglichkeiten. Für Aufsichtsräte privatwirtschaftlicher Firmen muss man unterscheiden zwischen Politiker*innen mit Vollzeitmandaten (Landtag oder Bundestag) und Politiker*innen in rein ehrenamtlicher Tätigkeit (Stadtrat und Kreistag). Politiker*innen mit Vollzeitmandaten sollten m.E. gar keine Zeit haben, zusätzlich verantwortungsvolle Posten in Aufsichtsräten auszufüllen. Das sollte daher stark eingeschränkt und an strenge Kriterien geknüpft werden. Ehrenamtlichen Politiker*innen wird man diese Tätigkeiten kaum verbieten können. Allerdings muss man hier wie da natürlich streng auf die Gefahr von Befangenheit achten. Wichtige LINKE Forderungen, die sich nicht direkt auf den Inhalt ihrer Frage beziehen, aber das Themenfeld berühren, sind die Forderung nach dem Verbot von Unternehmensspenden an Parteien und die Forderung nach Karenzzeiten beim Übergang von der Politik in die Wirtschaft.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten. Falls nicht, weisen Sie mich gerne darauf hin.

Mit freundlichen Grüßen
Götz Lange