Frage an Gotthard Elsner von Stephanie A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Moin, moin, Herr Elsner,
ist es für Bürger und die Freien Wähler nicht eine der wichtigsten Aufgaben, durch Volksbegehren Wahlrechtsänderungen ähnlich denen in Hamburg einzuleiten?
Gab es bereits in der Vergangenheit entsprechende Aktivitäten der Freien Wähler ? Wenn nein, warum nicht?
Sind Aktivitäten zu Wahlrechtsänderungen in Niedersachsen für die Zukunft geplant?
Viele Grüße
Stephanie Adler
Sehr geehrte Frau Adler,
Wahlrechtsänderungen wären teils sinnvoll. Nach geltendem Wahlrecht in Niedersachsen mussten wir z.B. wider Willen unsere Partei FREIE WÄHLER gründen, um überhaupt und endlich an der Landtagswahl teilzunehmen. Unabhängige Wählergemeinschaften und Bürgerinitiativen dürfen das nicht, sondern nur Parteien.
Nach unserem Grundgesetz wirken Parteien an der politischen Willensgebung mit, aber tatsächlich bestimmen die Parteien die Willensgebung in unserem Land.
Meines Erachtens sollte die Persönlichkeitswahl höher gewichtet werden, auf Listenreihenfolgen hat der Wähler leider auch keinen Einfluss. Wir haben eine parlamentarische Demokratie, trotzdem könnten Volksbegehren in besonderen Situationen für Volkes Wille vernünftig sein.
Ob bestimmte Wahlrechtsänderungen verfassungskonform sind, vermag ich noch nicht zu beurteilen. Um ausreichende Mehrheiten für Verfassungsänderungen zu bekommen, habe ich bei der Parteiendominanz Zweifel.
Natürlich sind wir FREIEN WÄHLER auch eine pluralistische Gemeinschaft. Wir haben uns aus den kommunalen Vertretungen erst sehr jung etabliert und müssen unser Programm noch erweitern und verbessern, haben allerdings keine Altlasten zu beseitigen. Wahlrechtsänderungen werden auch Gegenstand unserer Beratungen sein. Wir haben vieles auch einfacher, weil wir unverbraucht die heutigen & jetzigen Wünsche der mündigen Bürger (und Bürgerbewegungen) umsetzen können. Ihre Sorgen sind unser Programm......
Vielen Dank für Ihre Frage, Gotthard Elsner.