Frage an Gordon Richter von Gudrun S. bezüglich Frauen
Werter Herr Richter,
in ihrem Wahlprogramm steht, dass eine legale Abtreibung nur bei Schwangerschaft nach Vergewaltigung, einer gesundheitlichen Gefährdung der Mutter oder einer nachweislich schweren Behinderung des Kindes möglich sein soll. Ich sehe dies als Rückschritt gegenüber dem schon in der DDR Erreichten und auch heute gültigen Gesetzen an. Können Sie mir bitte ihre Forderungen erläutern und begründen.
Ausserdem fordert die NPD die Einführung eines sozialen Pflichtjahres auch für Frauen, was unter diesen Namen schon im Dritten Reich bestand. Glauben Sie nicht, dass wir Frauen nicht so schon vielen Belastungen ausgesetzt sind und ausreichend für die Gesellschaft tun?
Ich lebe seit einigen Jahren in einer glücklichen Partnerschaft mit einem Mann aus Angola, der in den 80er Jahren in die DDR kam, hier voll integriert und mittlerweile ein "besserer Deutscher" als viele andere ist, ausserdem ein wundervoller Vater für meinen Sohn aus erster Ehe und unsere gemeinsame Tochter. Können Sie mir erklären, welche Zukunft er und unsere Familie hätte, wenn ihr 5 Punkte-Plan zur Rückführung von Ausländern in Kraft treten würde. Ist in Ihren Augen unsere fünfjährige Tochter mit etwas dunklerem Teint eine Deutsche oder ein "ausländisches Kind"? In welches "Heimatland" sollte sie dann "reintegriert" werden wenn nicht in Deutschland? Mit welchem Recht soll mein Partner bei der Wohnraumsuche benachteiligt werden, kein Eigentum an Grund und Boden in Deutschland erwerben dürfen, um uns irgendwann vielleicht einmal ein Haus bauen zu können, und wieso soll ihm kein Kindergeld für unsere Tochter zustehen? Wo liegt der Unterschied zu einem deutschen Mann? Würde es einen Unterschied machen, wenn er beispielsweise aus Frankreich oder Russland käme?
Mit freundlichen Grüssen
Gudrun Schölzel (Jena)
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