Hallo Frau Manderla, wie stehen Sie zum Transparenzversprechen bzw. Offenlegung der Lobbyspenden ab dem ersten Euro?
S.o.
Sehr geehrter H. H.
Sie finden meine Antworten auf die Fragen zur Transparenz auf der Seite von abgeordnetenwatch.de. Da die Möglichkeiten zur Begründung dort sehr eingeschränkt sind, beantworte ich Ihnen die Fragen des Transparenzversprechens auch hier nochmals:
1. Verbot von Unternehmensspenden an Parteien
LEHNE AB
Die Mitwirkung der Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes ist verfassungsrechtlich verankert (Art. 21 GG). Für diesen verfassungsrechtlichen Auftrag benötigen die Parteien entsprechende Finanzmittel. Diese erhalten sie aus Mitgliedsbeiträgen, staatlicher Parteienfinanzierung und Spenden. Bei Spenden setze ich auf klare Transparenzregeln, wie wir sie jetzt schon haben. So ist jederzeit nachvollziehbar, wer wieviel an welche Partei gespendet hat.
Bei Spenden ab 500 Euro muss der Spender von der Parteien identifiziert werden. Im Rechenschaftsbericht sind Spenden sowie Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge von über 10.000 Euro im Jahr zu verzeichnen. Dabei müssen Name und Anschrift des Spenders sowie die Gesamthöhe der Spende angegeben werden.
Diese Regeln garantieren Transparenz auf der einen Seite und gewährleisten die Erfüllung des verfassungsrechtlichen Auftrages auf der anderen Seite. Darüber hinaus setzen wir uns als CDU und CSU für ein grundsätzliches Verbot von Spenden an Abgeordnete ein.
2. Unabhängige Prüfinstanz für Abgeordneten- und Lobbytransparenz
LEHNE AB
Ich halte die Überwachung durch die Bundestagsverwaltung für den besseren und unabhängigeren Weg. Ich sehe nicht, inwiefern ein vom Bundestag (also von Vertretern der Fraktionen/Parteien) gewähltes Transparenz-Gremium unabhängiger sein soll als die Bundestagsverwaltung als oberste Bundesbehörde.
3. Effektives Lobbyregister
STIMME ZU
Der Bundestag hat im Jahr 2020 ein verpflichtendes Lobbyregister beschlossen, das im Januar in Kraft tritt. Für Interessenvertreter besteht eine Eintragungspflicht. Darüber hinaus gehende Dokumentations- und Veröffentlichungspflichten sind verfassungsrechtlich problematisch, da sie die Freiheit des Mandates berühren.
4. Einkünfte und Ausgaben als Abgeordnete
STIMME ZU
Die Veröffentlichung von Einkünften als Abgeordneter ist geltende Rechtslage. Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung und die Höhe der Kostenpauschale sind auf der Internetseite des Bundestages einsehbar. Zulagen als Regierungsmitglied ergeben sich aus dem Gesetz. Nebentätigkeiten werden auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
5. Lobbykontakte der Abgeordneten
LEHNE AB
Die Freiheit des Mandats ist ein hohes Gut. Daher führen Abgeordnete viele vertrauliche Hintergrundgespräche. Die Dokumentation jeder E-Mail, jedes Telefonates und jedes persönliches Gesprächs mit Vertretern von Gewerkschaften, Interessenverbänden und Unternehmensvertretern würde zudem einen erheblichen bürokratischen Aufwand bedeuten.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Manderla