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Gisela Manderla
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Frage von Klaus R. •

Frage an Gisela Manderla von Klaus R. bezüglich Energie

Sehr geehrte Frau Manderla,

Ich betreibe auf dem Dach meines Wohnhauses seit 20 Jahren eine kleine PV-Anlage, deren EEG Vergütung im nächsten Jahr ausläuft.
Die Anlage ist noch voll intakt und könnte weiter Gute Dienste für die Energiewende liefern und zur Netzentlastung beitragen. In vorgeschlagenen Fassung des EEG ist eine weitere Einspeisung nicht mehr möglich und unwirtschaftlich.
Ich werde die Funktionsfähige Anlage daher still legen und verschrotten, wenn die Gesetzeslage so bleibt.
Bitte setzen sich sich dafür ein, dass für Altanlagen weiterhin eine Einspeisung und Vergütung zum Strombörsenpreis erfolgt. Dann könnte ich die Anlage weiter betreiben und muss Sie nicht verschrotten.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Roosen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Roosen,

vielen Dank für Ihre E-Mail zur geplanten Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.

Die Bundesregierung hat sich im Klimaschutzprogramm 2030 auf einen Zielkorridor für erneuerbare Energien verständigt, um einen Anteil von 65% Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch im Jahr 2030 zu erreichen. Diese Vorgaben werden derzeit im EEG-Entwurf zum EEG 2021 umgesetzt. Parallel wird auf EU-Ebene ein ambitionierterer Ausbau diskutiert (Green-Deal). Sobald diese europäischen Vorgaben hinreichend konkret sind (also Ziele und Verteilung über die Mitgliedsstaaten festgelegt sind) werden wir diese selbstverständlich auch in nationales Recht umsetzen.

Mit der nun anstehenden EEG-Novelle soll der Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent weiter vorangetrieben werden. Hierzu werden die entsprechenden Rahmenbedingungen im EEG sowie im übrigen Recht angepasst. Der Ausbau der erneuerbaren Energien kann jedoch auch mittel- und langfristig nur weiter erfolgreich sein, wenn das energiepolitische Zieldreieck - Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Versorgungssicherheit - weiterhin eingehalten wird. Der Gesetzentwurf beinhaltet daher auch Regelungen, die zu einer sicheren und wirtschaftlichen Stromversorgung beitragen können. In den nun laufenden parlamentarischen Beratungen befasst sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Bundestag intensiv mit dem Gesetzentwurf und den vielfältigen Änderungswünschen, die von Ihnen und anderen an uns herangetragen werden. Auch die Stromeinspeisung von Photovoltaik wird dabei ein Thema sein.

Unser Ziel ist dabei, zu einer sinnvollen und ausgewogenen Lösung im Sinne des energiepolitischen Zieldreiecks zu kommen. Der Abschluss des EEG im Bundestag ist für Dezember 2020 geplant, so dass die Neuregelungen zum 1.1.2021 in Kraft treten können.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Manderla