Frage an Gisela Manderla von Christine K. bezüglich Soziale Sicherung
Hallo Gisela, ich bin selbständig als Trainerin und seit Ende Februar von der CoronaSituation betroffen. Meine Umsätze sind noch immer auf 0. Ich habe die Soforthilfe bekommen. Laut Berechnungsformular muss ich sie nahezu komplett zurückzahlen. Ich hatte im April Einkommen aus meiner Rechnung von Februar und Anfang März. Die muss ich als Einnahmen angeben. Die dazugehörenden Reisekosten fielen ja im Februar an. Die gelten nicht. Die 2000 € Lebenshaltungskosten aus NRW sind gegen die Einnahmen gegenzurechnen. Damit bleibt ein Plus von ca. 1000 € für April. Im Mai, Juni etc. keine Umsätze. Aber da es ein Plus ist, "liegt kein Liquiditätsengpass vor". Wovon soll ich leben? Ich bin seit Februar verheiratet. ALG II ist also keine Option. Als Solo-Selbständige lebe ich von meinem Gewinn. Zu Beginn hieß es, da wir aus unserem Haupterwerb unseren Lebensunterhalt erwirtschaften, darf die Soforthilfe für Lebenshaltung verwendet werden. Das wurde dann einfach revidiert. Die Bedingungen im Nachhinein geändert. Vielleicht zur Verdeutlichung: Ich bezahle 640 € Miete, Krankenversicherung 740 €, private Rente ca. 450 €, dann habe ich noch nichts gegessen. Ist Euch das eigentlich klar? Ich bin kein Einzelfall. Meine einfache Frage an Dich: woher soll ich die 9000 € nehmen, die ich bis Dezember 2020 zurückzahlen soll? Woher nehme ich das Geld, auf dem Nippeser Wochenmarkt Gemüse zu kaufen? Ich arbeite international (viel China), die Grenzen sind zu, die Kunden haben ihre Weiterbildungsbudgets gekürzt. Ich versuche mit Nebenjobs ein paar Euros zu verdienen. Bitte tretet für uns ein und ändert die Bedingungen der Rückzahlungsberechnung, sodass wir zumindest Versicherungen und Wohnungsmieten in Anrechnung bringen können. Die Überbrückungshilfe nutzt mir nichts, die ist ja auch nur für betriebliche Ausgaben, die werde ich also nicht beantragen
Viele Grüße, und danke für's Lesen, falls Du es bis hierher durchgehalten hast.
C. K.
Sehr geehrte Frau Ketterer,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage, in der Sie mir Ihre derzeitige Situation angesichts der Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen schildern.
Ich bin mir der besonderen Betroffenheit von Solo-Selbständigen sehr bewusst. Daher hat die Bundesregierung in den vergangenen Monaten zahlreiche Maßnahmen zur Abmilderung der Umsatzeinbrüche beschlossen.
Mir ist aus zahlreichen Zuschriften durchaus bekannt, daß viele Selbständige und auch andere Betroffene die Corona-Soforthilfe nicht oder nur zum Teil in Anspruch nehmen können, weil in den meisten Bundesländern nur Betriebsausgaben wie z. B. Mieten für gewerblich genutzte Räume anerkannt werden. Solche anerkennungsfähigen Betriebskosten fallen bei vielen Selbständigen aber nicht an. Demgegenüber können persönliche Lebenshaltungskosten und ausfallende Honorare in den meisten Bundesländern nicht geltend gemacht werden.
Daher gibt es die Forderung nach eigenen Schutzschirmen z.B. für Solo-Selbständige. Genau diesen Schutzschirm bietet bereits heute die soziale Grundsicherung. Die Antragstellung wurde deutlich vereinfacht. Der Zugang wurde gelockert und damit für die allermeisten Betroffenen eröffnet. Die Vermögensprüfung wurde erheblich vereinfacht. Der Koalitionsausschuss hat am 3. Juni beschlossen, die Vereinfachungen bis zum 30. September 2020 zu verlängern.
Diese Grundsicherung ist kein Almosen. Sie sichert ein Grundeinkommen in der Krise ab, dafür steht die Allgemeinheit ein. Zu den Betroffenen gehören natürlich Solo-Selbständige, allerdings sind auch andere Berufsgruppen von der Krise hart getroffen. Kein anderes Programm hätte die Höhe der Leistungen abdecken können, die heute bereits durch die Grundsicherung gewährt werden.
Gleichzeitig ist mir natürlich klar, daß diese Hilfen nur eine begrenzte Unterstützung sein können. Daher ist es insbesondere für Ihre Branche umso wichtiger, daß wir es jetzt schaffen, einen möglichst guten und sicheren Weg aus den Einschränkungen zu finden. Wir werden noch eine Zeit lang mit der Bedrohung durch das Virus leben müssen, aber ich bin sicher, daß es mit den allmählichen Lockerungen auch in Ihrer Branche alsbald Lichtblicke am Horizont geben wird. Voraussetzung ist und bleibt jedoch, daß wir uns auch weiterhin an bestimmte aus Infektionsschutzgründen notwendige Verhaltensweisen im Alltag halten.
Bis dahin wünsche Ihnen, daß Sie weiterhin gesund bleiben und daß Sie diese Krise auch wirtschaftlich überstehen können.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Manderla