Frage an Gisela Manderla von Hanne A. bezüglich Verteidigung
Im Koalittionsvertrag steht, dass über eine mögliche Bewaffnung von Drohnen erst nach "ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung" entschieden wird. Diese Debatte soll nun durch Veranstaltungen im Verteidigungsministerium ersetzt werden (s. Brief des Verteidigungsministeriums vom 06.04.20 an ein SPD-Mitglied im Verteidigungsausschusses). Eine so schwerwiegende Entscheidung bekommt auf diese Art keine angemessene Öffentlichkeit.
Bewaffnete Drohnen versetzen die Bevölkerung am Einsatzort in Angst und Schrecken. Dass über die Monitore zwischen Zivilisten und Militärs, zwischen Kindern und Erwachsenen, genau unterschieden werden kann, ist nicht wahr.
Werden Sie sich dafür einsetzen, alle Pläne, Drohnen für die Bundeswehr zu bewaffnen, bis nach der Beendigung der Coronavirus-Krise zu stornieren, um die „gesellschaftliche Debatte" zu ermöglichen? Wenn ja, auf welche Weise?
Sehr geehrte Frau Adams,
vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie sich mit dem Thema der Anschaffung bewaffneter Drohnen in der Bundeswehr befassen.
Der Einsatz von unbewaffneten Drohnen (sog. Aufklärungsdrohnen) erfolgt bereits seit 2010 in Afghanistan und seit November 2016 in Mali im Rahmen der UN-Mission MINUSMA.
Sie sind damit ein fester und wichtiger Baustein der Einsatzkonzepte unserer Bundeswehr.
Bewaffnete Drohnen dienen vor allem dem Schutz der Truppe. Ihr Einsatz erweitert die bisherige Aufklärungsarbeit um die Möglichkeit, Gefahren nicht nur aufzuklären, sondern nötigenfalls auch mit einem Waffeneinsatz zum Schutz unserer im Einsatz befindlichen Soldaten einzugreifen.
Drohnen verfügen im Vergleich zu anderen Waffen zudem über bessere Überwachungs- und Auswertungsfähigkeiten, ermöglichen damit ein präzises Vorgehen und sind daher auch besonders geeignet, Opfer unter der Zivilbevölkerung zu vermeiden, denn Sensorik und Effektoren sind in einem Waffensystem vereint.
So entsteht im Falle eines Waffeneinsatzes kein Zeitverzug, der zur Gefährdung Unbeteiligter führen kann.
Für die Bundeswehr ist zudem sichergestellt, dass die letzte Entscheidung zum Waffeneinsatz bei einem Menschen liegt. Autonome Systeme lehnen wir als Unionsfraktion ab.
Schließlich steht auch fest, dass jeder bewaffnete Auslandseinsatz der Bundeswehr eine Einzelfallentscheidung des Deutschen Bundestages ist.
Die von Ihnen angesprochene, im Koalitionsvertrag verankerte ausführliche völkerrechtliche, verfassungsrechtliche und ethische Debatte, die einer Beschaffung bewaffneter Drohnen vorausgehen soll, fand im Übrigen bereits vor sieben Jahren unter dem damaligen Verteidigungsminister de Mazière ihren Anfang und ist nach meiner Meinung bereits ausreichend geführt worden.
Bei der erneut initiierten öffentlichen Diskussion handelt es sich um eine avisierte, jedoch durch die aktuelle Corona-Krise bislang nicht umgesetzte Podiumsdiskussion mit hochrangigen Vertretern von Wissenschaft, Politik, Kirchen und zivilen Organisationen. Sie wird damit den Bereichen des öffentlichen Lebens und somit definitiv einem breiten Publikum zugänglich sein.
Eine entsprechende Presseberichterstattung ist ebenso wahrscheinlich.
Klar ist aber, dass wir den Soldaten im Einsatz eine Entscheidung schulden.
Aus Sicht der Unionsfraktion kann diese Entscheidung nur darin bestehen, die technisch angelegte Bewaffnungsoption im Einzelfall zur Anwendung zu bringen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Manderla MdB