Frage an Gisela Manderla von Stefanie F. bezüglich Frauen
Sehr geehrte Frau Manderla,
gerne wüsste ich von Ihnen, als Kandidatin meines Wahlkreises, was Sie unabhängig vom Wahlergebnis am kommenden Sonntag konkret dafür tun werden, um die in der sogenannten "Istanbul Konvention - Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen" vorgesehenen und den darüberhinaus notwendigen Maßnahmen vollständig und nachhaltig umzusetzen?
http://www.autonome-frauenhaeuser-zif.de/sites/default/files/report_attachment/2017-09_zif-brief_parteien_zur_istanbulkonvention.pdf#overlay-context=de/aktuelles/
Sehr geehrte Frau F.,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der sogenannten "Istanbul Konvention - Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen". Gern nehme ich dazu Stellung.
Die „Istanbuler Konvention“, deren primäres Ziel es ist, Frauen vor Gewalt zu schützen, wurde am 11. Mai 2011 vom Europarat beschlossen. Seitdem setze ich mich als Vorsitzende der Kölner Frauen Union sowie Mitglied des 18. Deutschen Bundestages maßgeblich dafür ein, dass eben diese Pläne für eine Reform des Sexualstrafrecht endlich umgesetzt werden.
In den letzten Jahren fanden aufgrund des unermüdlichen Einsatzes der Frauen Union tiefgreifende und seit langer Zeit überfällige Änderungen im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland statt, welche die Sicherheit und das Wohlergehen von Frauen in unserem Land zum Ziel haben. Durch diese gesetzlichen Änderungen wie auch Neuerungen konnte der Schutz von Frauen maßgeblich verbessert werden:
Im Juli 2016 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in Prostitution tätigen Personen, das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz, beschlossen. Die Verabschiedung dieses Gesetzes war ein wichtiger Schritt, um Frauen vor Menschenhandel, Zwangsprostitution sowie menschenunwürdigen und gesundheitsgefährdenden Arbeitsbedingungen zu schützen. Neben der Kondom- wird auch die Anmeldepflicht eingeführt, wonach sich Prostituierte zukünftig alle zwei Jahre bei einer Behörde anmelden müssen. Zusätzlich unterliegen diese Frauen der Pflicht, sich einmal im Jahr einer Gesundheitsberatung zu unterziehen. Frauen, die jünger als 21 Jahre sind, müssen diese gesundheitliche Beratung alle sechs Monate wahrnehmen. Auch die Betreiber sämtlicher Formen gewerblicher Prostitution – seien es Bordelle, Escort-Services oder Wohnungsprostitution – werden in die Pflicht genommen: Zukünftig dürfen nur noch Personen, die nicht vorbestraft sind, als „zuverlässig“ gelten und ein Konzept für ihren Betrieb ausgearbeitet haben, ein Gewerbe eröffnen. Die Frauen Union hatte sich über Jahre hinweg dafür eingesetzt, dass legale Prostitution stärker reguliert wird. Von Anfang an stand für uns bei einer Reformation des Prostitutionsgesetzes der Schutz der Opfer – Frauen, die von Menschenhandel und Zwangsprostitution betroffen sind – im Mittelpunkt. Zum 01. Juli 2017 soll dieses Gesetz endlich für neu eröffnete Prostitutionsstätten sowie neue Prostituierte in Kraft treten. Bis zum 31. Dezember 2017 müssen bereits bestehende Prostitutionsstätten ihre Erlaubnispflicht nachweisen und bereits in der Prostitution tätige Frauen sich anmelden.
Ebenfalls im Juli 2016 haben die Mitglieder des Deutschen Bundestags dafür gestimmt, das Sexualstrafrecht zu reformieren. Diese Reform war zwar schon seit sehr langer Zeit notwendig, doch erst die erschreckenden Ereignisse der sogenannten „Kölner Silvesternacht“ führten dazu, dass sich fortan auch die breite Öffentlichkeit lautstark für eine Verschärfung des Sexualstrafrechts aussprach. Insbesondere der unermüdliche Einsatz der Kölner Frauen Union, welche auch im Rahmen dieses Anliegens erfolgreich mit zahlreichen lokalen Frauenverbänden zusammengearbeitet hat, konnte zu diesem historischen Schritt bezüglich des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung führen. Das Ziel des Gesetzes ist es, mit drei Regelungen die zurzeit noch bestehenden Schutzlücken im Sexualstrafrecht zu schließen: In der Zukunft soll das „Nein heißt Nein“-Prinzip gelten, wonach eine Vergewaltigung nicht mehr nur dann vorliegt, wenn die sexuelle Handlung mittels Gewalt beziehungsweise der Androhung von Gewalt stattfindet. Jegliches Handeln, das entgegen des „erkennbaren Willens“ einer Person stattfindet, soll fortan auf der Basis von Paragraf 177 des Strafgesetzbuches mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Neu ist hierbei die Tatsache, dass sich das Opfer nicht mehr körperlich gegen einen sexuellen Übergriff wehren muss – Worte wie auch Gesten reichen aus. Des Weiteren wird der sogenannte „Grapschparagraph" eingeführt, wonach das nicht einvernehmliche Berühren beispielsweise des Busens mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden kann. Auch können in Zukunft auf der Basis von Paragraf 184j „Straftaten aus Gruppen“ geahndet werden. Hierbei sieht das Gesetz vor, dass alle Mitglieder einer Gruppe mit bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug belangt werden können sobald ein einziges Mitglied der Gruppe eine sexuelle Straftat begeht. Neu ist, dass das Sexualstrafrecht zukünftig auch Menschen mit Behinderung einen umfassenden Schutz ihrer sexuellen Selbstbestimmung garantiert. Paragraph 177 sieht zudem vor, dass straffällige Ausländer bei jeglichen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung schneller ausgewiesen werden können.
Aktuell setzen wir uns dafür ein, dass Lebensformen, die im Rahmen der sogenannten „Flüchtlingswelle“ zu uns in die Bundesrepublik kommen und unserer Auffassung nach die Rechte von Frauen einschränken beziehungsweise missachten, gesetzlich reguliert und gegebenenfalls verboten werden: Kinderehen müssen in der Bundesrepublik Deutschland verboten werden. Es ist unumgänglich, dass Eheschließungen, bei denen mindestens einer der Partner minderjährig ist, gesetzlich verboten werden. Dieses Verbot hat auch für kirchliche Trauungen, mit denen keine standesamtliche Trauung einhergeht, zu gelten – nur so können wir Imam- und Roma-Ehen, die in unserem Land geschlossen werden, verhindern und minderjährige Mädchen wie auch Jungen schützen. Gegenwärtig hat der deutsche Staat Kenntnis über rund 1.000 Kinderehen. Die Dunkelziffer wird weit darüber liegen.
Auch vertreten wir die Ansicht, dass Mehrfachehen eklatant gegen das Prinzip der Gleichberechtigung von Frau und Mann verstoßen und aufgrund dessen in diesem Land nicht geduldet werden dürfen. Die Frauen Union ist davon überzeugt, dass das bestehende Recht die Frauen in unserem Land nicht ausreichend vor Mehrfachehen schützt. Die aktuelle Problematik besteht unserer Meinung nach aus drei Kernpunkten: Erstens verschweigen Migranten den deutschen Behörden bei ihrer Ankunft in der Regel, dass sie im Ausland bereits mehrfach die Ehe mit unterschiedlichen Frauen geschlossen haben. Wir fordern, dass Männer, die legal in Deutschland leben möchten, offenlegen müssen, mit wie vielen Frauen sie verheiratet sind. Das Verschweigen beziehungsweise die Angabe falscher Tatsachen muss strafrechtliche Konsequenzen – wenn nicht gar die Ausweisung – nach sich ziehen. Zweitens ist das deutsche Recht in dieser Thematik nicht einheitlich, denn Mehrfachehen werden rechtlich immer häufiger anerkannt – insbesondere dann, wenn es um den Schutz der Frauen geht: Im Hinblick auf Unterhalts- und Erbansprüche werden nicht nur einer Ehefrau Rechte zugestanden. Beispielsweise können gemäß § 34 des Sozialgesetzbuches 1 mehrere Ehegatten Anspruch auf den Erhalt einer Witwenrente erheben. Wir unterstützen jedes Gesetz, das Frauen in unserem Land schützt – allerdings zeigt sich in dem genannten Fall die Ambivalenz des geltenden Rechts. Hier wird deutlich, dass ausschließlich die Schließung nicht aber das Führen mehrerer Ehen gesetzlich verboten ist. Wir sehen hier akuten Handlungsbedarf. Drittens ist es für uns ein schwerwiegendes Problem, dass Mehrfachehen auch in Deutschland durch einen Imam geschlossen werden können. Zwar haben diese Eheschließungen „nur“ einen religiösen und keinen rechtlichen Charakter, dennoch muss auch diese symbolische Schließung der Mehrfachehe verboten werden.
In Deutschland steht das Gesetz über religiösen Bräuchen. Es ist jedoch die Aufgabe des Deutschen Staates, jede Frau in diesem Land zu schützen. Auch Zweit-, Dritt- und Viertfrauen, die mit ihrem Ehemann und den gemeinsamen Kindern als Flüchtlinge nach Deutschland kommen, muss die Möglichkeit geboten werden, Schutz vor Krieg und Vertreibung zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Manderla