Frage an Gisela Manderla von Michael F.
Sehr geehrte Frau Manderla,
das Beste, was wir der nächsten Generation hinterlassen können, ist sauberes Wasser, gesunde Böden und ein erträgliches Klima.
Um dies sicherzustellen, stand der Grünen-Entwurf (Drucksache 18/7551) "zur Untersagung der Fracking-Technik" zur Abstimmung - Sie haben dagegen gestimmt.
Warum sind Sie der Ansicht, dass es einen belastbaren Gesetzrahmen für den Einsatz von Fracking geben muss?
Sie streben die Änderung vieler bestehender gesetzlicher Vorschriften an - nur, um der Industrie das Fracking zu ermöglichen; dabei gibt es überhaupt keine gesicherten Erkenntnisse zur erwarteten Energie-Ausbeute.
Gerade Sie als Mutter von drei Kindern und damit auch Verantwortliche für die kommenden Generationen haben mich mit Ihrem Abstimmverhalten sehr enttäuscht. Für mich ist dies ein weiteres Zeichen dafür, dass Sie sich immer weiter von ihren Bürgern entfernen, die sie einmal gewählt haben.
Mich würde auch interessieren, wie Sie Ihr Abstimmverhalten vor den Mitgliedern des "Bund katholischer Unternehmer", die eine mehrheitlich konservative Wertevorstellung haben, vertreten?
Michael Freitag
Sehr geehrter Herr Freitag,
vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie sich nach meinem Abstimmungsverhalten bezüglich des Gesetzentwurfs der Grünen-Fraktion zur Untersagung der Fracking-Technologie erkundigen.
Zunächst will ich klar festhalten: für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat der Schutz von Gesundheit, Umwelt und Trinkwasser in diesem Zusammenhang übergeordnete Bedeutung, das ist im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD auch klar fixiert. Zudem haben wir darin vereinbart, dass umweltschädliche Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten nicht zum Einsatz kommen sollen.
Daran orientieren sich auch die im Gesetzpaket absehbaren Verregelungsmechanismen für die Anwendung der Fracking-Technologie, die ausgesprochen streng sind. So wird Fracking jeglicher Art in sensiblen Gebieten wie Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie an Seen und Talsperren zur Trinkwassergewinnung vollständig verboten, gleiches gilt natürlich auch für Nationalparks und Naturschutzgebiete. Zudem werden durch Umweltverträglichkeitsprüfungen, Bürgerbeteiligungsverfahren und behördliche Vetorechte sehr hohe Hürden in die Genehmigungsprozesse eingeflochten.
Gleichzeitig muss der gesetzliche Rahmen aber für die Erdgasförderung einen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn offen halten sowie die seit Jahrzehnten praktizierte konventionelle Erdgasförderung in Deutschland auch weiterhin ermöglichen. Insgesamt muss es unser Ziel sein, das energiepolitische Zieldreieck aus Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit im Blick zu behalten – das sage ich ausdrücklich auch als Mutter von drei Kindern und Mitglied des BKU.
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Gisela Manderla