Frage an Gisela Manderla von Martin B. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Manderla,
ich schreibe Ihnen als Geschäftsführer der gemeinnützigen Filmhaus Köln gGmbH und als Vertreter der Medien- und Werbewirtschaft in der IHK zu Köln, denn ich blicke mit großer Sorge auf den aktuellen Entwurf des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Neuregelung des Telemediengesetzes.
Dieser Entwurf hält an der unsäglichen sog. "Störerhaftung" fest, die im internationalen Vergleich einen gigantischen Wettbewerbsnachteil für die deutsche Digital- und Medienwirtschaft darstellt, und würde, wenn das denn so verabschiedet würde, die Verbreitung digitaler Netzwerke in Deutschland und auch in Köln vor großen Herausforderungen stellen. Zur ausführlichen Begründung verweise ich auf eine Stellungnahme des Förderverein Freie Netzwerke e.V., der in sechs konkreten Punkten unter folgendem Link festgehalten hat, warum diese Gesetzesänderung weder wünschenswert noch überhaupt umsetzbar ist, warum er die aktuelle Situation eher verschlechtert als verbessert und warum er zu unsäglichen Kosten für Wirtschaft und auch Verwaltung führen wird: http://freifunk.net//stellungnahme-tmg-e
Wie stehen Sie zum Entwurf zur Neuregelung des Telemediengesetzes? Sind Sie für oder gegen mehr frei verfügbare WLAN-Zugangspunkte in Deutschland und speziell in Köln? Wie wollen Sie sich dafür einsetzen, dass a) der Entwurf so nicht beschlossen und b) die Störerhaftung in Deutschland endlich abgeschafft wird? Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie oben verlinkte Stellungnahme bei der weiteren Arbeit an dem Gesetz beziehungsweise in Gesprächen mit den Parteifreunden berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Blankemeyer
Geschäftsführer
Filmhaus Köln gGmbH
Sehr geehrter Herr Blankemeyer,
vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie Ihrer Sorge rund um die anstehende Novellierung des Telemediengesetzes und dort vorrangig um die sog. „Störerhaftung“ Ausdruck verleihen.
Wie Sie wissen, hat sich die Bundesregierung der Gesamtthematik mit ihrer „Digitalen Agenda“ genähert. Dort heißt es: „Wir werden die Verbreitung und Verfügbarkeit von mobilem Internet über WLAN verbessern. Dabei werden wir darauf achten, dass die IT-Sicherheit gewahrt bleibt und keine neuen Einfallstore für anonyme Kriminalität entstehen. Daher werden wir Rechtssicherheit für die Anbieter solcher WLANS im öffentlichen Bereich, beispielsweise Flughäfen, Hotels, Cafés, schaffen. Diese sollen grundsätzlich nicht für Rechtsverletzungen ihrer Kunden haften.“
Mit Blick auf den von Ihnen angesprochenen Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sollen künftig Dienstanbieter, die einen WLAN-Zugang anlässlich einer geschäftsmäßigen Tätigkeit oder als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellen, dann nicht als Störer auf Unterlassen haften, wenn sie zumutbare Maßnahmen ergriffen haben, um eine Rechtsverletzung durch Dritte zu verhindern. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie angemessene Sicherungsmaßnahmen - in der Regel durch Verschlüsselung oder vergleichbare Maßnahmen - gegen den unberechtigten Zugriff auf den Internetzugang mittels WLAN durch Dritte vorgenommen haben und Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt wurde, der eingewilligt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen. Alle anderen, insbesondere aber private Anbieter, die ihren WLAN-Zugang Dritten zur Verfügung stellen, haften nur dann nicht als Störer auf Unterlassen, wenn sie zusätzlich den Namen des Nutzers kennen. Diese Unterscheidung ist nach Auffassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aus Gründen der IT-Sicherheit, wie auch aus Gründen der Verhinderung anonymer Kriminalität im Internet sinnvoll.
Wir wollen grundsätzlich mehr WLANs in Deutschland und auch deren Nutzung durch Dritte weiterhin ermöglichen. Wir wollen dies allerdings nicht um jeden Preis. Eine Klarstellung der Haftungsregelungen, wie unter anderem auch im Koalitionsvertrag festgehalten, bedeutet aus unserer Sicht jedenfalls nicht automatisch eine Freistellung von jeglicher Haftung. Auch hier gilt insofern das Sprichwort „Eigentum verpflichtet.“ Es verlangt auch in diesem Fall einen verantwortungsvollen und sorgfältigen Umgang mit dem eigenen WLAN-Zugang. Wir wollen diesen sorgfältigen Umgang sicherstellen und diejenigen „belohnen“, d.h. von der Störerhaftung befreien, die ein entsprechendes Verhalten an den Tag legen.
Wir schaffen damit unter Einhaltung verhältnismäßiger Sicherungspflichten endlich Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber, die bisher als sogenannte Störer Gefahr liefen, für rechtswidrige Handlungen ihrer Nutzer im Internet zu haften. Dies ist das Ziel des vorliegenden Referentenentwurfs, mit dem wir nicht nur zu einer weiteren Verbreitung von WLAN-Netzen beitragen, sondern einen Beitrag zur digitalen Teilhabe und zur flächendeckenden Breitbandversorgung leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Manderla