Gisela Busold
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Frage von Barbara S. •

Frage an Gisela Busold von Barbara S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Busold,
man hört dazu neuerdings nicht mehr viel aus dem Rathaus, aber nach der Wahl soll/muss die Grundsteuererhebung neu geregelt werden. Welche Rolle spielt in den Überlegungen Ihrer Partei die Besteuerung von Erbbaurechtsgrundstücken? Diese wurden z. B. in den Zwanziger- (Stichwort Fritz Schumacher) und Sechzigerjahren des vorigen Jahrhunderts - auch und gerade in Langenhorn - an solche Pächter vergeben, die sich den Kauf nicht leisten konnten. Es handelt sich teilweise um recht große Grundstücke ohne Möglichkeit zur Teilung. Manche Pächter, die in einigen Fällen jahrzehntelang ein Grundstück "für die Stadt" gepflegt (und übrigens bei jeder Pachtverlängerung erneut Grunderwerbssteuer gezahlt!) haben, würden bei einer erheblichen Erhöhung der Grundsteuer, je nach Modell, in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten und müssten möglicherweise ihr Heim verlassen. Was plant Ihre Partei im Falle hinsichtlich Grundsteuerneuregelung im Allgemeinen und Grundsteuererhebung für Erb-
baurechtsgrundstücke?
Mit freundlichen Grüßen
B. S.

Antwort ausstehend von Gisela Busold
CDU