Gesine Matthes
CDU
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Frage von Jürgen B. •

Frage an Gesine Matthes von Jürgen B. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Matthes,

meine Frage an Sie, als ständiges Mitglied des Petitionsausschusses des Sächsischen Landtages, nimmt Bezug auf die Antwort des Abgeordneten Zais vom 31.07.09 auf eine Frage dem Petitionsausschuss betreffend im Rahmen dieses Abgeordnetenwatch.

Darin hat Ihr Abgeordneten-Kollege dargestellt, dass die Bearbeitung einer Petition durch den Petitionsauschuss für den Einreicher generell kostenfrei sei und eine "wie immer geartete Kostenpflicht gegenüber diesen schlicht verfassungswidrig ist".

Da mir Fälle bekannt sind, davon mindestens 1 Fall konkret nachweisbar (Quellennachweis liegt info@abgeordnetenwatch.de vor), indem der Petitionsausschuss die weitere Bearbeitung der Petition von einer (kostenintensiven) Bereitststellung von Unterlagen durch den Einreicher abhängig machte, weil der Ausschuss seine Befugnisse bezüglich der Aktenanforderungen von den Behörden nicht nutzen wollte, ergeben sich an Sie, als Ausschussmitglied der Mehrheitsfraktion folgende Fragen?

1.) Wieso kann es im Petitionsausschuss mehrheitlich zu "schlicht verfassungswidrigen Entscheidungen " (s. Ausführungen Herr Zais) kommen, obwohl alle Ausschussmitglieder Kenntnis von den gesetzlichen Bestimmungen haben müssten?

2.) Gibt es für alle Abgeordneten des Sächsischen Landtages die Verpflichtung bei Kenntnis von Verstößen gegen die Verfassung und weitere Gesetze, sofort diese anzuzeigen und dazu beizutragen, den Rechtszustand wieder herzustellen, oder ist das ausschließlich Angelegenheit des durch die nachgewiesene Gesetzesverletzung benachteiligten Bürgers?

Ich sehe der Beantwortung obiger Fragen mit Interesse entgegen.

Mit frdl.Grüßen
d.o.

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Blochberger,

für die Frage bedanke ich mich. Der von Ihnen angesprochene Vorgang ist mir vertraut. Daher kann ich Ihnen versichern, dass der Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages keine verfassungswidrigen Entscheidungen getroffen und nach Recht und Gesetz entschieden hat.

Ich darf Sie auch darauf hinweisen, dass die Entscheidung im von Ihnen vorgetragenen Fall einstimmig durch die Mitglieder des Petitionsausschusses und des Sächsischen Landtages gefällt wurde und nicht, wie Sie vermuten, durch eine "Mehrheitsfraktion".

Zu Ihrem eigentlichen Anliegen, der mutmaßlichen Kosten für die Bearbeitung Ihrer Petition, darf ich folgendes richtig stellen: Gemäß Artikel 17 Grundgesetz und Artikel 35 Satz 1 Sächsischer Verfassung ist der Petitionsausschuss verpflichtet, Petitionen entgegen zu nehmen, sachlich zu prüfen und zu bescheiden. Dafür ist es notwendig, dass Petenten die zur Überprüfung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. Dieses Verfahren ist kostenfrei. Eine Erstattung der Auslagen für eingereichte Kopien, Porto etc. erfolgt jedoch nicht, daher konnte einem diesbezüglichen Antrag auch nicht entsprochen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Gesine Matthes