Gert Widmann
LKR
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Frage von Andreas S. •

Frage an Gert Widmann von Andreas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Widmann,

im Jahre 1993 wurde nach langen und aufwühlenden Diskussionen in unserem Lande der sogenannte "Asylkompromiss" geschlossen. Darin ist festgelegt, dass niemand asylberechtigt ist, der aus einem sicheren Drittland nach Deutschland einreist (GG Art. 16a) und es wurde ausdrücklich formuliert, dass solchen Menschen, die aus einem sicheren Drittland zu uns kommen möchten, schon die Einreise nach Deutschland zu verweigern ist (Asylverfahrensgesetz § 18, 2.1). Die gegenwärtige Migrationspolitik der Bundesregierung steht zu diesen Gesetzen im Widerspruch.

Daher meine Frage an Sie:
Was fordern Sie bzw. was werden Sie im Falle Ihrer Wahl in den Landtag unternehmen, damit wieder Politik nach geltendem Recht gemacht wird? Wie lange würden Sie noch dulden, dass die Bundesregierung offen geltendes Recht bricht? Sollte Ihre Partei an der Landesregierung beteiligt werden, so hätten Sie über den Bundesrat ja auch die Möglichkeit, auf die Bundespolitik Einfluss auszuüben oder das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Schon jetzt recht herzlichen Dank für Ihre Antwort,
mit freundlichen Grüßen
A. S..

Antwort von
LKR

Sehr geehrter Herr S.,

es freut mich, dass Sie als AfDler und ehemaliger Parteikollege den Weg über dieses Portal nutzen, um mir eine Frage zu stellen.

ALFA versteht sich als Partei der Rechtsstaatlichkeit. Dies bedeutet, dass wir das geltende Recht auch im Asylrecht achten wollen, wozu auch das Dublin-Abkommen zählt. Für ein Asylverfahren sind derzeit die Länder zuständig, in welchen die Asylbewerber europäischen Boden betreten, dies betrifft derzeit vor allem Griechenland. Wenn Deutschland die Asylbewerber deswegen berechtigt an der Grenze zurückweist, werden die anderen Länder der Balkanroute diesem Beispiel folgen. Dies würde zudem ein deutliches Signal in die Welt senden, dass wirklich nur Menschen mit echten Asylgründen in Europa eine Chance auf Verbleib haben und dieses Verfahren im Land der Ankunft zu vollziehen ist. Es muss auch klargemacht werden, dass Kriegsflüchtlinge nach Beendigung des Krieges in ihre Länder zurückkehren werden müssen, wie es mittlerweile sogar Kanzlerin Merkel fordert - nur ist die Glaubwürdigkeit der Kanzlerin nicht mehr gegeben um diesem Ausspruch auch Wirkung zu geben.

Griechenland ist auch für die Sicherung seiner Außengrenzen zuständig. Da Griechenland mit diesem Problem aber auch bei Rückkehr zu dem geltenden Recht überlastet ist und sich im offenen Schegenraum das Problem so zwangsläufig auf Deutschland überträgt, muss Deutschland seine eigenen Grenzen bestmöglich sichern, bis die Ordnung im Schengenraum wiederhergestellt ist. Zudem muss die europäische Gemeinschaft, auch Deutschland, die Griechen bei der Sicherung der Außengrenze und Abarbeitung der Asylanträge technisch, personell und finanziell unterstützen - Ziel ist eine gesicherte Außengrenze, um den Schegenraum erhalten zu können.

Im Land Baden-Württemberg muss auch wieder für Ordnung gesorgt werden. Die Asylanträge müssen abgearbeitet werden, die abgelehnten Asylbewerber umgehend rückgeführt werden. Da die Ablehnungsquote bei ca. 40% liegt, wird so das Land in den nächsten Jahren weiter entlastet werden. Bei den anerkannten Asylbewerbern muss auf die Integration gesetzt werden.