Frage von Hellmeyer, M. • 18.11.2019
Antwort ausstehend von Gert Kekstadt SPD
Sehr geehrte Frau N.,
das von Ihnen geschilderte Problem kann ich vollziehen.
Im Grundsatz muss es möglich sein,
dass vor sozialen Einrichtungen eine Verkehrsberuhigung (z.B. Tempo 30) erfolgen kann.