Warum propagieren Sie die teuersten und tödlichsten Arten der Stromerzeugung?
Sehr geehrte Frau Huy,
bei einem von Ihnen mitorganisierten Themenabend wurde von Prof. Lüdecke folgende Aussage getroffen:
Kohlekraftwerke sind nach Ölkraftwerken die gefährlichste Art Strom zu erzeugen ( Meisten Todesopfer/TWh).
Gleichzeitig fordert er:
Planung und Bau neuer Kohle- und Kernkraftwerke.
Das blieb von Ihnen unwidersprochen und deckt sich auch mit Ihren sonstigen Aussagen zu diesem Thema. Aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass regenerative Energieerzeugung die günstigste Art der Stromerzeugung ist. [1]
Das in GB in Bau befindliche KKW Hickley Point C hätte zum Ende des Jahres 2021 eine garantierte Einspeisevergütung von 13 ct/kWh. Die Einspeisevergütung steigt mit der Inflation und wird für 35 Jahre zugesichert. Dieser Preis kann von allen regenerativen Energieerzeugern unterboten werden. Die garantierte Einspeisevergütung war eine Bedingung, damit überhaupt mit dem Bau des KKW begonnen wurde!
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Zu den Einspeisevergütungen: Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien 2023 (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2023) definiert die Einspeisevergütung bei der Vergärung von Bioabfällen mit 14,16 Cent pro Kilowattstunde (§ 43); bei der Vergärung von Gülle mit 22,0 Cent pro Kilowattstunde (§ 44) und bei Geothermie mit 25,20 Cent pro Kilowattstunde (§ 45). Des Weiteren betrug gemäß Statista im Jahr 2022 die durchschnittliche EEG-Festvergütung für eingespeisten Strom aus auf See installierten Windenergieanlagen 18,2 Cent pro Kilowattstunde Strom (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/173250/umfrage/durchschnittliche-eeg-verguetungssaetze-fuer-erneuerbare-energien/). Ebenso beliefen sich 2022 die EEG-Vergütungssätze bei Biomasse durchschnittlich auf 20,0 Cent pro Kilowattstunde und bei Solarer Strahlungsenergie auf 21,3 Cent pro Kilowattstunde. Soweit zu den offiziellen Zahlen (Vgl. ebd.).
Darüber hinaus muss grundsätzlich aber verstanden werden: Die Einspeisevergütungen allein sind angesichts der gegenwärtigen Energiekrise nicht das einzige bzw. vorrangige Kriterium bei der Wahl der Energieträger. Auch müssen Versorgungssicherheit, die Möglichkeit der Nutzung bereits bestehender Strukturen sowie die C02-Bilanz der Anlagen berücksichtigt werden. Hier können im Vergleich insbesondere die sehr sicheren deutschen AKWs überzeugen, die nach Ansicht des TÜV-Süd für einen jahrelangen Fortbetrieb (sicherheits-)technisch geeignet sind (Vgl. https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bayern-staatsregierung-verteidigt-tuev-gutachten-zu-atomkraftwerk-isar-2-18216056.html; ebenso: https://www.focus.de/politik/tuev-gutachten-aus-technischer-sicht-moeglich-bayerische-akws-koennen-weiterlaufen_id_130728626.html). Insbesondere Versorgungssicherheit und Grundlastfähigkeit sind für eine energieintensive Volkswirtschaft wie Deutschland überlebenswichtig, wie z.B. der Wirtschaftsexperte Hans-Werner-Sinn wiederholt betont (Vgl. https://www.hanswernersinn.de/de/energiewende-ohne-atomkraft-wiwo-11022022). Kurzum: Kernkraftwerke in Deutschland können Tag und Nacht sicheren, C02-armen und preiswerten Strom produzieren. Die sog. Energiewende kann nur mit konventioneller Kernkraft gelingen und nicht ohne sie (Vgl. https://www.hanswernersinn.de/de/energiewende-ohne-atomkraft-wiwo-11022022; sowie: https://www.wiwo.de/my/politik/deutschland/hans-werner-sinn-baut-die-deutsche-politik-klammheimlich-auf-franzoesischen-atomstrom/28054922.html?ticket=ST-331911-m5TmQPMc6ewy14xEstgc-cas01.example.org), oder: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-08/energiewende-klimaschutz-wahlkampf-atomausstieg-kohleausstieg-erneuerbare-energien-5vor8?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F).
Von einer tödlichen Energiequelle kann mit Blick auf Deutschland und Frankreich keine Rede sein. Gerade in Deutschland stehen sichere und technisch einwandfreie Kernkraftwerke, deren Fortbetrieb problemlos möglich wäre, wie eine Untersuchung des TÜV-Süd 2022 zeigte (Vgl. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-07/atomkraftwerke-laufzeitverlaengerung-tuev.
sowie: https://www.stmuv.bayern.de/themen/reaktorsicherheit/doc/tuev_stellungnahme.pdf) und selbst im Rahmen der Havarie in Fukushima gab es nach Angaben des UN-Strahlenschutzkomitees bislang keine Todesopfer durch Strahlenfolgen in der Bevölkerung der Präfektur Fukushima sowie keine statistisch nachweisbaren Schäden durch Verstrahlung (Vgl. https://www.unscear.org/unscear/uploads/documents/unscear-reports/UNSCEAR_2020_21_Report_Vol.II.pdf; S. 96; Nr. 244, 245; sowie: https://www.bz-berlin.de/welt/un-report-keine-strahlenschaeden-durch-fukushima). Die grüne Mär von einer „Hochrisikotechnologie“ beruht also auf keinerlei Fakten und muss hinterfragt werden.
Bezüglich den Todesfällen pro Energiequelle verweise ich auf die Zahlen von Statista, bei denen Kernenergie die geringste Sterblichkeitsrate pro Terawatt aufweist (Vgl. https://de.statista.com/infografik/14187/todesfaelle-nach-energiequelle/#:~:text=Wie%20diese%20Sch%C3%A4tzung%20zeigt%2C%20sterben,indirekt%20durch%20die%20weltweite%20Energieerzeugung). Auch aus diesem Grund sollte Kernenergie ein wesentlicher Bestandteil der Energieversorgung in Deutschland bleiben.