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Gerrit Bresch
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Frage von Corinna R. •

Ziehen Sie eine Änderung des Transsexuellengesetzes in Erwägung?

Sehr geehrter Herr Bresch,

ich bin eine transsexuelle Frau aus Ihrem Wahlkreis und noch nicht entschlossen welcher Partei ich meine Stimme geben werde. Ich schwanke zwischen SPD, Die Linke und den Grünen. Meine Frage an Sie ist, ob Sie beabsichtigen uns Transmenschen das Leben zu erleichtern, indem Sie das Transsexuellengesetz aus den 80er Jahren überarbeiten. Für uns ist es unmenschlich schwer eine Namensänderung zu beantragen und ist oftmals nur mit gutem Willen eines/einer Beamten des Standesamtes möglich. Die Änderung des Personenstandes ist nur über große Hürden zu bewältigen und kostet vielen von uns so viel Kraft, dass sie nicht mehr in der Lage sind an einem normalen Leben teilzunehmen. Die Suizidrate bei Transmenschen liegt bei 50%, was durch dieses absolut veraltete Gesetz noch begünstigt wird.
Haben Sie die Motivation an diesem Gesetz etwas zu ändern?

Mit freundlichen Grüßen aus Steinfurt

C. R.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Rotterdam,

ja, das diskriminierende Transsexuellengesetz muss dringend geändert werden. Ich verstehe Ihren Unmut und kann nicht nachvollziehen, dass die Bundesregierung hier nicht schon längst gehandelt hat. Ich würde das Transsexuellengesetz gerne zusammen mit meiner Partei abschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen.

DIE LINKE setzt sich schon seit vielen Jahren für die Rechte von trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTIQA*) ein. Die Linskfraktion hat bspw. noch 2018 dem Bundestag einen Antrag für ein Gesetz zur "Selbstbestimmung, Gleichbehandlung, körperliche Unversehrtheit" vorgelegt, mit dem ein entsprechendes Selbstbestimmungsgesetz eingeführt worden wäre. Leider ist dies (auch gegen die Stimmen der SPD) nicht angenommen wurden.

Die Forderung nach entsprechenden Gesetzesänderungen finden Sie auch in unserem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021, hier eine kleine Auswahl:

"Wir wollen einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag für alle. Eine Vornamens- und Personenstandsänderung muss mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt möglich werden – ohne die bisherigen Zwangsberatungen, Gutachten, ärztlichen Atteste und Gerichtsverfahren. Das Transsexuellengesetz (TSG) pathologisiert. Wir wollen es abschaffen und durch ein Selbstbestimmungsrecht ersetzen." (S. 109)

"Trans* Personen brauchen freien Zugang zu allen notwendigen medizinischen Leistungen (medikamentöse Therapien, Psychotherapie, falls gewünscht Operationen) und die Übernahme der dafür anfallenden Kosten durch die Krankenkassen – auch wenn sie keine Krankenversicherung haben und unabhängig von dem aktuellen Aufent-haltsstatus." (S. 109)

"Wir setzen uns für queere Gesund­heitszentren mit Schwerpunkt trans* und inter* auch in Kleinstädten und ländlichen Gebieten ein." (S. 109)

"Die Rechte und besonderen Belange von trans* und intergeschlechtlichen Personen müssen auch im Strafvollzug und bei polizeilicher Durchsuchung gewahrt bleiben." (S. 109)

"Wir fordern ein Wahlverwandtschafts­recht, in dem nicht nur (heterosexuelle) Paare Verantwortung füreinander übernehmen dürfen, sondern jede Gemeinschaft, die sich einander verbunden fühlt. Das kann auch eine mehr als zwei Personen umfassende Beziehung sein (zum Beispiel eine Mehrelternfamilie mit zwei lesbischen Müttern und zwei schwulen Vätern). Diesen Menschen ist ein umfangreiches Besuchsrecht im Krankheitsfall, Adoptionsrecht und Aussageverweigerungsrecht einzuräumen. Gleichzeitig werden besondere Zuwendungen fällig, wenn ein Angehöriger (nach dem Wahlverwandtschaftsrecht) gepflegt werden muss oder sich Kinder in einer Wahlverwandtschaft befinden." (S. 107)

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage ausreichend beantworten. Für weitere Nachfragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Mit solidarischen Grüßen

Gerrit Bresch

(höchstpersönlich, kein:e Mitbarbeiter:in)