Frage an Gero Storjohann von Dietrich H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Storjohann,
mit Interesse habe ich die Anfragen zum Wegfall der Rentenansprüche nach FRG für ehemalige DDR-Übersiedler gelesen.
Meiner Meinung nach macht der Gesetzgeber einen entscheidenden Fehler: er stellt die Übersiedler, die vor dem Mauerfall in die Bundesrepublik gekommen sind, mit dem großen "Rest" der DDR-Bevölkerung gleich, ohne zu berücksichtigen, dass hier in rententechnischer Hinsicht ganz unterschiedliche Voraussetzungen vorliegen. Die Übersiedler mussten mit ihrer Ausreisegenehmigung auf sämtliche wie auch immer gearteten Ansprüche an die DDR verzichten, und es liegt in der Natur der Sache, dass sie in Sachen Rente an irgendwelchen Zusatversorgungssystemen kein Interesse hatten. Die Meinung einiger Sozialrichter (in Prozessen vor dem SG gegen die Abschaffung des FRG) man hätte ja auch in die FZR der DDR einzahlen können, ist völlig absurd und steht im Widerspruch zum Ausreisebegehren.
Die Übersiedler sind mit ihrer Entscheidung, die DDR gegen alle Widerstände verlassen zu wollen, ein großes Risiko eingegangen, haben aber durch ihren Mut einen sicher nicht unerheblichen Beitrag zur Destabilisierung der DDR und späteren Wiedervereingung geleistet. Es ist deshalb ein Affront, wenn der Gesetzgeber heute so tut, als hätte es dieses schwierige Kapitel Ausreise gar nicht gegeben.
In Sachen Rente werden die Übersiedler durch die neue Gesetzgebung so behandelt, als hätten sie die DDR nie verlassen. Dabei wird bewußt ausgeblendet, dass dieser Personenkreis durch seine anders gelagerten Interessen sämtliche Ansprüche im Osten schon lange verloren hatte und ohne Skrupel werden durch die neue Gesetzgebung die Übersiedler nun auch im Westen um ihre sicher geglaubten Rentenanwartschaften nach FRG betrogen.
Wenn Sie diesen Umgang mit den DDR-Übersiedlern ebenfalls als ungerecht empfinden, sagen Sie bitte, was Sie zu tun gedenken, um derartiges Unrecht wieder aus der Welt zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
D. H.