Frage an Gero Storjohann von Jürgen H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
aus dem Beitrag von Herrn Dietrich entnehme ich, daß Ihnen die Grundstruktur des Problems (DDR-Flüchtlinge/Rentenanwartschaften) bekannt ist.
Der Beitritt der DDR zum GG hatte es notwendig gemacht, die Rentenanwartschaften der damals aktuellen Bürger des Beitrittsgebietes bundesrechtskonform zu gestalten. In der zeitlichen Grauzone zwischen 09.11.98 und 18.09.90 hat es eine Vielzahl von Wohnsitzwechseln von Ost nach West gegeben, für deren Belange Sonderparagrafen wie z.B. §259a SGBVI geschaffen wurden.
Bei Herrn Dietrich handelt es sich aber um einen zum damaligen Zeitpunkt im Geltungsbereich des Bundesrechts bereits eingegliederten DDR-Flüchtling, der bereits die Eigenschaft besaß, Bundesbürger zu sein. So wie ihm geht es vielen anderen auch.
Und die haben sich seit Jahren, wie Sie vielleicht wissen erfolglos, an den Pet.ausschuß des Bundestages gewandt. Die "Bearbeitung" der Eingaben im Pet.ausschuß ist eine Farce. Sie sind Mitglied des Petitionsausschusses. Meinen Sie nicht, daß es angesichts der vielen Eingaben von vielen Bürgern zu demselben Thema notwendig gewesen wäre, einmal eine eigene gründliche Recherche anzustellen, anstatt ständig nur das BMAS mit der Bearbeitung zu beauftragen. Das ist schlimm, denn gerade dort liegt die Wurzel des Mißbrauchs, der darin besteht, daß die für die Überleitung von Bundesrecht auf das Beitrittsgebiet geschaffenen Gesetze entgegen der Fließrichtung auf Bürger der alten Bundesrepublik angewandt werden. Sehen Sie sich bitte die Formulierung des §259a genau an, und da werden Sie erkennen, daß die Leute, von denen der Herr Dietrich spricht, gerade nicht gemeint sind, sondern die (s.o.) beschriebenen Wohnsitzwechsler. Die Behauptung, die DDR-Flüchtlinge begehrten eine Privilegierung, ist absurd. Die eigentliche Privilegierung besteht der kompl. Übernahme der Zusatz-und Sonderversorg.systeme in die gesetzl. Rentenversicherung. Was können Sie persönlich im Pet.ausschuß bewirken?
MfG, J.H.