Frage an Gero Storjohann von Helfried D. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Storjohann,
auf einer Wahlkampfveranstaltung am 23.08.2005 in Norderstedt hatte ich Sie als meinen Wahlkreisabgeordneten der CDU und Mitglied des Petitionsausschusses auf das Problem der Rentenungerechtigkeit gegenüber ehemaligen DDR-Flüchtlingen und Übersiedlern vor dem Mauerfall angesprochen.
Sie wissen, daß es nie eine Willensbildung im Bundestag gab, wonach die aus der Staatsbürgerschaft der DDR entlassenen und in das bundesdeutsche Rechtssystem eingegliederten Personen versetzt werden sollten in einen Status, der schlechter ist als derjenige, den heute die Bewohner des Beitrittsgebietes haben.
Sie sagten damals: „Geben Sie uns eine Mehrheit, und wir kümmern uns darum.“
Zwar hat es für die absolute Mehrheit nicht ganz gereicht, aber immerhin hat Ihre Partei die relative Mehrheit und stellt den gewichtigeren Teil der Regierungskoalition.
In einem persönlichen Gespräch sagten Sie mir: „Rechnen Sie einmal hoch, was das kostet, das Geld ist überhaupt nicht da.“
Wir wissen beide, daß dies kein rechtlich haltbares Argument ist, aber wir wissen auch, daß dies der wahre Grund für die rigide Haltung des dafür zuständigen BMAS ist und alle offiziell von diesem SPD- geführten Ministerium genannten Begründungen nur Scheinargumente sind.
Nach neueren Berichten ist in der Rentenkasse ein Milliardenüberschuß vorhanden.
Der wahre Grund für die genannte Praxis, mit der eine unpräzisen Gesetzesformulierung ausgenutzt wird, ist also entfallen.
Die DDR- Flüchtlinge und Übersiedler, die vor dem Mauerfall in die Bundesrepublik gekommen sind, wollen keine Privillegien, aber auch keine Wegnahme ihrer angemessenen, durchschnittlichen Altersversorgung.
Herr Storjohann, sind Sie bereit, sich nachdrücklich und sichtbar dafür einzusetzen, daß dem genannten Personenkreis die Rentenanwartschaften zurückgegeben werden, die ihnen bei ihrem Eintreffen in der Bundesrepublik bereits zustanden?
Mit freundlichen Grüßen
Helfried Dietrich