Frage von Norbert K. • 11.09.2005
Frage an Gero Storjohann von Norbert K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Kittler,
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Fall Dorothea Klee ./. BRD im Jahre 1995 den sogenannten Radikalenerlass für in allen Teilen für nichtig erklärt. Trotzdem arbeitet das Bundesland Baden-Württemberg (Frau Schavan / sogenanntes Kompetenzteam der CDU) heute wieder mit Berufsverboten. Wie stellt sich ihre Partei zu dem vorsätzlichen Bruch des Grundgesetzesß
Mit freundlichem Gruß
Norbert Kuske
Antwort ausstehend von Gero Storjohann CDU