Frage an Gernot Gruber von Hans-Joachim K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gruber,
Vielen Dank für Ihre Antwort, ich muss aber leider nochmal nachhaken.
Zu A: Es ist schön, dass Sie viel im Wald unterwegs sind und noch nie Probleme mit Radlern hatten, dass entspricht auch meinen Erfahrungen, wenn ich auf schmalen Pfaden <2Meter mit dem MTB unterwegs bin. Auch ist mir bekannt, dass das es ausgewiesene Forststraßen gibt, die Treckingfahrradfahrer gerne benutzen.
Meine Frage war aber, wie ich erkennen kann ob ich eine Tour fahren darf, wenn sogar von Offiziellster Seite MTB-Touren angegeben werden, die zum großen Teil unter die 2Meter Regel fallen? Können Sie mir das beantworten?
Zu B: Sie sind in der schönen Position, dass Sie zusammen mit Ihren Kollegen Gesetze erlassen können. Meinen Sie nicht, dass Sie auch ein Gesetz erlassen könnten, welches hier eindeutig ist und nicht „evtl. aufgerundet oder abgerundet aber ganz klar ist es nicht, zumal schwer bis gar nicht zu messen“? Mein Verständnis von Recht und Gesetz ist, dass hier eigentlich sehr wenig gerundet werden darf. Eine Ampel ist entweder rot (nicht fahren), gelb (wenn es geht noch Bremsen oder schnell drüber) oder grün (fahren erlaubt). 0,3 Sekunden zu spät bei Rot über die Ampel und hier wird nicht einfach mal abgerundet auf 0,0 Sekunde (sprich gelb). Meinen Sie also nicht, dass es angebracht wäre, dass Sie und Ihre Kollegen hier für klare Verhältnisse sorgen?
Sie schreiben hier ganz viel von gegenseitiger Rücksichtnahme, wieso schreiben Sie das nicht einfach ins Gesetz?
Außerdem hätte ich noch eine Nachfrage zu Ihrer Antwort an Herrn Kluge. Sie schreiben „es gibt für beide Positionen gute Argumente“. Meinen Sie damit z.B. das Argument des Verbands der Waldbesitzer die bei der besagten Anhörung sagten: Die 2-Meter Regel garantiert erst, das Radfahrer sich im Wald bewegen dürfen?
Sehen Sie da kein Widerspruch zur aktuellen Bundesgesetzeslage, wo eindeutig drin steht, das Radfahren im Wald auf Wegen erlaubt ist?
Freundliche Grüße,
Sehr geehrter Herr Kleine,
1. Ich kann dies nicht autoritativ beantworten und sehe mich auch außerstande dies außerhalb meines Wahlkreises zu prüfen bzw. überprüfen zu lassen.
Wenn Sie Zweifel haben, ob ein Weg weder nach der 2-Meter-Regel noch von der Ausschilderung her mit dem Rad befahrbar ist, sind sie auf der rechtlich sicheren Seite, wenn Sie diesen nicht nutzen. Wenn Sie hier eine offizielle Referenz haben, könnten Sie dort nachfragen.
2. Mir als Mathematiker ist durchaus die Sehnsucht nach Klarheit bewusst - dies erfordert aber ggf. auch einen hohen Regelungs- und Überwachungsaufwand in der Praxis. Auch bei Ihrem Ampel-Beispiel gibt es ja unterschiedlich harte Strafen, je nachdem, ob ein Fahrer noch die Chance hatte bei grün/gelb über die Ampel zu fahren oder ob er ganz bewusst die rote Ampel überfahren hat und ggf. auch andere gefährdet hat.
Es kann auch vorteilhaft sein, wenn Behörden oder Gerichte einen gewissen Spielraum haben für pragmatische Entscheidungen.
Grundsätzlich: der Ansatz, zusätzliche Strecken als offiziell mit dem Rad / Mountainbike befahrbar auszuweisen (vgl. die heutige Presseerklärungen von Minister Bonde) ist sicher nicht zum Nachteil der Radler, auch wenn es Wanderern, Jägern und Natur-/Artenschützern weniger gefallen wird.
Das Leben ist ein Kompromiss.
Mit freundlichen Grüßen
Gernot Gruber