Frage an Gernot Gruber von Hans-Joachim K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gruber,
ich möchte auf Ihre Antwort an Herrn Jäger eingehen.
Ich denke Herrn Jäger geht es darum, das die Tourismus Gesellschaften immer wieder Radtouren im Internet bewerben und vorstellen, die nach aktueller Gesetzeslage wahrscheinlich nicht legal befahren werden dürfen.
Hier ein ein Beispiel für so eine Tour: http://www.radroutenplaner-bw.de/ar-rrp-nvbw/de/alpregio.jsp#i=6939612&tab=TourTab
Der Kandelhöhenweg, der hier abgefahren wird ist definitiv kein, für Fahrradfahrer freigegebener, Weg, und fällt wahrscheinlich unter die 2-Meter-Regel. Und es handelt sich hier immerhin um eine offizielle Seite der Landesregierung/Landesverwaltung.
Können Sie mir erklären:
A: Woran ich als Gesetzestreuer Bürger erkennen kann, welche Wege ich fahren darf und welche nicht, wenn selbst von offizieller Seite Touren beworben werden, die Wege beinhalten, die wahrscheinlich unter die 2-Meter Regel fallen.
B: Woran ich erkennen kann, ob ein Weg jetzt 2 Meter oder nur 198cm breit ist? Muss ich als Radfahrer jetzt immer ein Zollstock mitnehmen?
C: Kann es sein, dass die 2-Meter Regel, mangels nachvollziehbarer messbarer Geländemarken an sich schon hinfällig ist, und man deshalb von offizieller Seite Touren findet, wo man sich als Radler in einen rechtlichen Grauzone befindet? (Siehe dazu: http://www.fahrrad-recht.de/index.php?p=fahren&c=14 ) Halten Sie das nicht für bedenklich, da hier im Falle eines Unfalls kaum Rechtsklarheit besteht?
Ich freue mich auf Ihre Antworten!
Freundliche Grüße,
Hans-Joachim Kleine
Sehr geehrte Herr Kleine,
danke für Ihr Anfrage. Die Fragen von H.Jäger werde ich noch im Detail beantworten.
Antworten auf Ihre Fragen, habe ich unten direkt in Ihr mail eingefügt und mit ### abgesetzt
und blau markiert,
Mit freundlichen Grüßen
Gernot Gruber
Sehr geehrter Herr Gruber,
ich möchte auf Ihre Antwort an Herrn Jäger eingehen.
Ich denke Herrn Jäger geht es darum, das die Tourismus Gesellschaften immer wieder Radtouren im Internet bewerben und vorstellen, die nach aktueller Gesetzeslage wahrscheinlich nicht legal befahren werden dürfen. Hier ein ein Beispiel für so eine Tour:
http://www.radroutenplaner-bw.de/ar-rrp-nvbw/de/alpregio.jsp#i=6939612&tab=TourTab
Der Kandelhöhenweg, der hier abgefahren wird ist definitiv kein, für Fahrradfahrer freigegebener, Weg, und fällt wahrscheinlich unter die 2-Meter-Regel. Und es handelt sich hier immerhin um eine offizielle Seite der Landesregierung/Landesverwaltung.
Können Sie mir erklären:
A: Woran ich als Gesetzestreuer Bürger erkennen kann, welche Wege ich fahren darf und welche nicht, wenn selbst von offizieller Seite Touren beworben werden, die Wege beinhalten, die wahrscheinlich unter die 2-Meter Regel fallen.
### Grundsätzliche Bemerkung: ich bin sehr viel im Wald - meist als Langstreckenläufer, manchmal auch als Radfahrer und
habe noch nie ein Problem mit Radlern gehabt (nur mit Reitern auf engen Waldwegen).
Etliche Radwege sind auch ausgeschildert ###
B: Woran ich erkennen kann, ob ein Weg jetzt 2 Meter oder nur 198cm breit ist? Muss ich als Radfahrer jetzt immer ein Zollstock mitnehmen?
### ich bin kein Rechtsanwalt und kein Richter - gehe als Mathematiker aber davon aus, dass
bei einem Radweg von 198cm (der Rand ist bei einem Waldweg ja weniger eindeutig) von
einem nach dem Waldgesetz befahrbaren Radweg ausgegangen werden kann. ###
C: Kann es sein, dass die 2-Meter Regel, mangels nachvollziehbarer messbarer Geländemarken an sich schon hinfällig ist, und man deshalb von offizieller Seite Touren findet, wo man sich als Radler in einen rechtlichen Grauzone befindet? (Siehe dazu:
http://www.fahrrad-recht.de/index.php?p=fahren&c=14 ) Halten Sie das nicht für bedenklich, da hier im Falle eines Unfalls kaum Rechtsklarheit besteht?
### ich glaube, dass wenn Spaziergänger, Radler und Läufer und erlaubte Motorfahrzeuge im Wald
rücksichtsvoll unterwegs sind, sich kaum Unfälle ereignen. Im Falle eines Unfalls wird die 2-Meter-Regel
(bei nicht ausgewiesenen Rad-/Mountainbike-Touren) ein Kriterium sein. Mir ist in meinem Raum kein Gerichtsverfahren und kein Problemfall bekannt. ###