Frage an Gerhard Schweizerhof von Uwe H. bezüglich Recht
Die bisherige Bundesregierung brachte ein Antidiskriminierungsgesetz ein, das - über die EU-Vorgabe hinausgehend - auch Menschen mit Behinderungen einschloss. Der Bundesrat lehnte allerdings dieses Gesetz ab.
Unterstützen Sie die "Wiederauflage" dieses Gesetzes in der neuen Legislaturperiode?
Falls nicht, welches wären dann Ihre Gründe hierzu?
Mit freundlichem Gruß
Uwe Heineker
Mülheim an der Ruhr
www.behindertenberatung.heineker.de
Sehr geehrter Herr Heinecker,
grundsätzlich bin ich gegen jegliche Diskriminierung von Menschen auf Grund einer Behinderung, auf Grund ihrer Religion, Hautfarbe, Nationalität, Herkunft oder Weltanschauung. Das ist auch ein Grund, warum ich mich für das Verbot aller faschistischen Organisationen und ihrer Propaganda einsetze. Die Einführung eines "Antidiskriminierungsgesetzes" ist durchaus zu begrüßen und insofern ist eine Wiederauflage des Gesetzes in der neuen Legislaturperiode durchaus wünschenswert. Doch ich denke auch, daß man sich keine Illusionen darüber machen sollte, was von den bürgerlichen Parteien zu erwarten ist. Die Frage der Diskriminierung ist doch auch die Frage nach den demokratischen Rechten, die die Menschen in der BRD haben und hier erleben wir gegenwärtig einen Abbau demokratischer Rechte. Nach wie vor ist die politische Betätigung in den Betrieben verboten; es gibt zunehmend politische Kündigungen. Hartz IV ist diskriminierend, da braucht man sich nur mal die Fragen anzuschauen, die die Antragsteller für das ALG II alle beantworten müssen. Das geplante Antidiskriminierungsgesetz wirkt - wenn man den ganzen Zusammenhang sieht - eher wie Kosmetik, als daß es eine tatsächliche Veränderung bewirkt. Entscheidend wird letzlich sein, daß wir gemeinsam gegen jegliche Diskriminierung kämpfen und das in einem viel weiteren Sinne sehen, als das bisher in dem Gesetz angelegt ist.
Herzliche Grüße
Gerhard Schweizerhof