Frage an Gerhard Papke von Gert P. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Papke,
ich möchte Ihnen noch einmal eine Frage zum Nachtfluglärm stellen:
Wie ist es möglich, dass die Nachtflugerlaubnis, unter Umgehung des Landtages, bis zum Jahr 2030 erteilt wurde? Hätten nicht alle Parteien dagegen aufbegehren müssen? Vor der letzten Wahl haben alle Politiker unseres Kreises tief und fest geschworen sich für eine deutliche Lärmminderung, bzw. ein Passagierflugverbot zwischen 0 und 5 Uhr einzusetzen. Doch ich habe nichts davon vernommen. Jetzt steht wieder eine Landtagswahl an. Wird der Bürger jetzt wieder hinter das Licht geführt.
Ich möchte Sie an Ihre Aussage von 2007 erinnern, dass Sie selbst gefordert haben, alle rechtlichen Möglichkeiten für eine kurzfristige Umsetzung des nächtlichen Flugverbotes für Passagierflüge zwischen 0.00 Uhr und 5.00 Uhr umzusetzen.
Sie selbst haben die Gelegenheit als günstig bezeichnet, weil hierzu der klar formulierte
Willen des Landtages vor dem Hintergrund des Beschlusses am 24.08.07 (Plenarprotokoll 14/68 vom 24.08.2007, S. 7798) vorliege. Alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten müssten hierbei ausgeschöpft werden. Nicht erst ab 2015, sondern schon ab 2010 oder früher sollte in den Nachtstunden auf den Passagierflugverkehr verzichtet werden.
Jetzt haben wir das Jahr 2010. Und es stehen wiederholt Wahlen an. Was gedenken Sie, zu tun.
Ich habe diese Frage nicht nur Ihnen gestellt, sondern auch den anderen Landtagsabgeordneten der verschiedenen Parteien, die für unsere Region zuständig sind.
In Erwartung Ihrer ehrlichen Antwort grüsse ich Sie freundlich
Gert Peppel