Frage an Gerd Coldewey von Torsten S. bezüglich Kultur
Der öffentlich rechtliche Rundfunk in Deutschland ist durch den Rundfunkstaatsvertrag Ländersache. Durch eine kaum vermeidbare Gebühr in Höhe von 17,50 Euro pro Monat stehen ihm rund 8 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung. Dazu kommen noch Werbeeinnahmen. Finanziert werden damit 22 öffentlich-rechtliche Fernsehsender, 67 Radiosender und Online-Plattformen. Im einzelnen fallen darunter Intendantengehälter von bis zu 400.000 Euro pro Monat oder geschätzte mittlere sechsstellige Gesamtbeträge für einzelne Nachrichtensprecher.
Neben dem öffentlich rechtlichen Rundfunk gibt es diverse private Rundfunksender sowie Pay-TV Anbieter. Das Internet bietet vielfältige Informationsmöglichkeiten. Dazu kommen noch Streamingdienste wie Netflix oder Spotify.
Ist der oben genannte Aufwand für den gesetzlichen Auftrag der Grundversorgung gerechtfertigt? Ist er angesichts der vielfältigen Alternativen legitim? Sehen Sie Einsparpotentiale?
Moin Herr S.,
ich halte den öffentlich rechtlichen Rundfunk für wichtig, damit nicht
die Privaten uns ihre bezahlte Meinung aufdrücken. Sicherlich gibt es
einen erheblichen Reformbedarf, nicht nur bei den Intendantengehältern.
Der öffentlich rechtliche Rundfunk ist eine gesellschaftliche Aufgabe
und sollte ausschließlich aus Steuermitteln finanziert werden. Die jetzt
erhobene Zwangsgebühr, eine Art Einheitssteuer für alle, lehne ich ab.
Mit einem freundlichen Moin
Gerd Coldewey