Frage von Steffen K. • 16.02.2009
Frage an Gerald Weiß von Steffen K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Besteht grundsätzlich die Möglichkeit den s.g. Behördentag (AZV-Tag) in Thüringen zu splitten.
Bei Erholungsurlaub geht das nicht, da eine Splittung dem originärzweck zuwiderliefe.
Der Behördentag=AZV-Tag (Arbeitszeitverkürzungstag) trägt diesen Charakter nicht und müsste aufgrund der anderen charakterrlichgen Rechtsstellung die Möglichkeit zur Splittung bieten. oder ?
Antwort ausstehend von Gerald Weiß CDU