Frage von Michael v. • 01.02.2009
Frage an Gerald Weiß von Michael v. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Weiß,
wenn ein Mieter Wohngeld bezieht, bekommt er dieses ausgehändigt bzw. überwiesen. Er kann damit machen, was er will. Der Vermieter erhält dadurch keine Miete, weil der Wohngeldbezieher es für andere Dinge ausgibt. Weshalb wird keine gesetzliche Grundlage vorgenommen, damitWohngeld grundsätzlich an den Vermieter geht, damit es auch für den Zweck ausgegeben wird, für den es bestimmt ist. Durch die bisherige Verfahrensweise ist dem Betrug am Geld des Steuerzahlers Tür und Tor geöffnet.
Mit besten Grüßen
Michael v. Lüttwitz
Antwort ausstehend von Gerald Weiß CDU