Frage von Richard W. • 30.01.2009
Frage an Gerald Weiß von Richard W. bezüglich Soziale Sicherung
Das BSG hat am 27.02. unter AZ B14/7 b AS 64/06R bezüglich der Übernahme der Stromkosten wenn sie den ,im Regelsatz vorgesehenen Betrag von 20,74€ pro Person über- schreiten. Die ARGE hat dann den Betrag als Kosten der Unterkunft zu erstatten. Warum ist dies bei den ARGE Mitarbeiter noch nicht bekannt? Zahlreiche Anträge werden erst garnicht beantwortet, oder Abgelehnt. Trotz gestiegener Lebenshaltungs und Energikosten ist bis jetzt noch keine Anpassung an die jüngste Rechtssprechung erfolgt.
MFG
Richard Welter
Antwort ausstehend von Gerald Weiß CDU