Frage an Gerald Weiß von Martin A. bezüglich Soziale Sicherung
Allerverehrtester Herr Gerald Weiß !
Bezüglich meiner Frage vom 30.06.2008 und Ihrer Antwort vom 14.10.2008 auf meine Frage:
Es ist festzustellen:
Ich habe Sie nicht nach aktuellen Zahlen und den Erfolgen auf dem Arbeitsmarkt gefragt, die bereits schon wieder veraltet sind und mit den RECHTEN der „Kunden“ der ARGEN nichts zu tun hat!
Allerverehrtester Herr Gerald Weiß, SIE haben meine Frage nicht beantwortet ! Diese muß sich immer auf die gestellte Frage(n) beziehen.
Es ist weiterhin festzustellen:
Der Umgang der ARGEn mit den hilfebedürftigen Bürgern ist durch Sie und Ihre Partei festgelegt worden ! Demnach tragen auch Sie und Ihre Partei die Verantwortung dafür ! Allerverehrtester Herr Gerald Weiß, warum wollen Sie und Ihre Partei sich aus der Verantwortung ziehen ? Dies hat auch nichts mit der von Ihnen herausgeredeten Betreuungssituation meiner ARGE zu tun ! Ich bin auch nicht der einzige Bürger, der endlich eine Antwort haben möchte. Aus diesem Grund erwarte ich auch von Ihnen nunmehr die entsprechenden Antworten !
Wo also ist die versprochene Förderung die seit Einführung des SGB II seit 1.1.2005 aussteht ? Wie kann ein Kunde der ARGE diese sicher durchsetzen ? Man hat mir gesagt, daß dies nicht möglich ist. Demnach ist die Förderung nicht gewährleistet und erst recht nicht sicher. Dafür aber die Pflichten umso mehr !!!
Ich bitte um konkrete vollständige richtige Antwort mit Angabe von plausiblen und schwerwiegenden Gründen für diese arge Diskrepanz !
Weshalb wird der Kunde der ARGE gezwungen, zu unterschreiben, daß er über alle Rechte und Pflichten aufgeklärt wurde, obwohl dies tatsächlich nicht erfolgt ist ? Wie ist dies schon mit den geltenden grundsätzlichen Grundsätzen (GG) vereinbar ?
Dies sind nur zwei grundsätzliche Punkte von vielen weiteren ...
Mit vorzüglichster Hochachtung
Ihr treu ergebener Martin Andreas-Bergmann !