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Frage von Frank W. •

Frage an Gerald Weiß von Frank W. bezüglich Senioren

Die Krankenkassenreform bringt für viele eine Erhöhung des Krankenkassenbeitrags. Dafür wird meines Wissens der Arbeitslosenbeitrag von 3,3% auf 2,8% gesenkt. Welche Kompensation für diese Mehrbelastung erfahren die Rentner?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wiedemann,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Krankenkassenreform selbst bewirkt keinen Anstieg der Gesundheitskosten. Wenn der vereinheitlichte Kassenbeitrag im Einzelfall über dem bisher individuell gezahlten liegt, kann die Krankenversicherung die Beitragsüberschüsse, die sei zur Deckung der Ausgaben nicht braucht, in einem Bonus an den Versicherten zurückgeben. Ich erwarte, daß dies aus Wettbewerbsgründen auch vielfach geschehen wird.
Höhere Kosten entstehen aus zwei Maßnahmen, die mit dem Gesundheitsfonds überhaupt nichts zu tun haben: Zur Verbesserung der Versorgungs- und Behandlungsqualität hat die Große Koalition beschlossen, 3,5 Mrd. Euro mehr für die Krankenhäuser und 2,5 Mrd. Euro mehr für eine leistungsgerechtere Vergütung der Ärzte einzusetzen. Dies muss aus den Beiträgen, aber auch aus erhöhten Zuschüssen des Staates an die Kassen gezahlt werden.
Es stimmt, dass die Krankenversicherung Rentnerinnen und Rentner _unmittelbar_ keine Entlastung aus der Senkung des Arbeitslosenversicherungebeitrages in zwei Jahren von 6,5% auf jetzt 2,8% haben - im Gegensatz zu den noch Berufstätigen. _Mittelbar_ profitieren sie jedoch von der durch die Beitragssenkung ausgelösten Wirtschaftsdynamik und Einkommensentwickung, die sich in höheren Rentenzahlungen auswirkt. Ich erwarte in 2009 eine Rentensteigerung zwischen 2,5% und 3%.

Mit freundlichen Grüssen

Gerald Weiß