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Frage von Marlene O. •

Frage an Gerald Weiß von Marlene O. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Weiß,

ich wende mich an Sie als Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit und Soziales.

Heute, 03.12.2008, wird im Ausschuss für Arbeit und Soziales als federführender Ausschuss in dieser Angelegenheit in nicht öffentlicher Sitzung unter dem Tagesordnungspunkt 8 folgendes Thema beraten:
Die eigenständige Existenzsicherung von
Stiefkindern sicherstellen - § 9 Abs. 2 Satz 2 SGB II
reformieren
(BT-Drucksache 16/9490)

Meine Frage dazu: Warum wird dies in nicht öffentlicher Sitzung beraten? Warum sind die Ausschusssitzungen überhaupt fast immer nicht öffentlich? Darf der mündige Bürger nicht wissen, wer, was, warum verabschieden/nicht verabschieden will?

Mir ist bekannt, dass die Große Koalition keinerlei Existenzsicherung von Stiefkindern will. Die persönlich mir gegenüber gemachte Aussage einer Ihrer Parteikolleginnen im Rahmen einer Bürgersprechstunde besagte - man muss sparen.

Hintergrund: Mein Sohn (Stiefsohn meines Mannes) ist von dieser Regelung betroffen und er genauso wie ich als Mutter wüssten gerne, wer für dafür verantwortlich ist, dass ihm mit dieser Regelung ein Recht auf ein würdiges Menschenleben bzw. der "Lebensberechtigungsschein" entzogen wird und auch warum. Denn mit dem sogenannten "Sparen" kann sich niemand herausreden, da es weder beim BMAS noch bei Destatis Statistiken über irgendwelche Einspareffekte bezüglich dieser Regelung gibt.

Die öffentlichen bekanntgemachten Reden aus den verschiedenen Bundestagsdebatten zum Thema Stiefkinder im SGB II liegen mir vor.
Warum werden keine Protokolle/Reden dieser "nicht öffentlichen" Ausschusssitzungen veröffentlicht? Zumindest an diejenigen, die direkt von dieser Regelung betroffen sind. Es gibt doch nichts zu verbergen, oder?

Mit freundlichen Grüßen

Marlene Osthege

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Osthege,

vielen Dank für ihr Schreiben betreffend die Behandlung von Stiefkindern im Rechtskreis des SGB II.

Gemäß der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (§ 69 Abs. 1) sind die Beratungen der Ausschüsse grundsätzlich nicht öffentlich. Bei öffentlichen Ausschuss-Sitzungen bestünde unter anderem die Gefahr, dass lediglich die Argumentationen der öffentlichen Plenardebatten wiederholt würden. Wer welche Position zu einer Sache vertritt, ergibt sich aus den öffentlichen Plenardebatten. Außerdem werden die wesentlichen Argumente der einzelnen Fraktionen im Bericht der Beschlussempfehlungen (öffentlich zugänglich) an das Plenum wiedergegeben, so dass jeder Bürger nachvollziehen kann, warum eine Fraktion sich für die Zustimmung oder Ablehnung einer Vorlage entschieden hat.

Ihrer Annahme, dass die Große Koalition keine Existenzsicherung von Stiefkindern will, muss ich entschieden widersprechen. Die in § 9 Abs. 2 Satz 2 SGB II getroffene Regelung ist auch nicht aus Spargründen erfolgt; vielmehr hat der Gesetzgeber die Neuregelung getroffen, da er sie zum Schutz der Ehe gemäß Art. 6 Abs. 1 GG für erforderlich hielt. Andernfalls würde die eheähnliche Gemeinschaft fürsorgerechtlich gegenüber einer Ehe privilegiert. Das SGB II, das ein letztes soziales Auffangnetz etabliert, geht von Bedarfsgemeinschaften aus und unterstellt, dass bei ausreichendem Gesamteinkommen von Bedarfsgemeinschaften keine weiteren Grundsicherungsleistungen an einzelne Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gewährt werden.

Diese Sichtweise des Gesetzgebers hat der 14. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Entscheidung vom 13. November 2008 (B 14 AS 2/08 R) als rechtlich zulässig angesehen. Auch das Gericht hat es als hinnehmbar angesehen, dass unterstellt wird, dass in einer Patchwork-Familie mit insgesamt ausreichendem (bedarfsdeckenden) Einkommen der Bedarf auch des Stiefkindes gedeckt ist. Im Übrigen hat das „Stiefkind“ gemäß § 1603 Abs.2 BGB einen Anspruch auf Unterhalt gegen die Mutter bzw. den Vater.

Mit freundlichen Grüssen

Gerald Weiß