Frage an Gerald Weiß von Gisela N. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Weiß,
immer wieder ist heut zu Tage die Rede von ALG II-Empfängern.
Bei einem unserer Mieter ist die Lebensgefährtin (43) ganz schnell gestorben. Nun steht der ALG II-Empfänger ohne Geld da und kann die Miete (513,-- inkl. Nebenkosten) nicht bezahlen. Er bemüht sich zwar um eine ander Wohnung, kann aber keine bekommen, da wir ihm nicht bestätigen können, dass keine Mietschulden da sind. Die Wohnung hat er zwar auf Ende September 2008 ordentlich gekündigt, ist aber noch immer bei uns wohnhaft. Das heißt: er hat zwei Monate Rückstand.
Wer bezahlt uns nun die Miete. Die Arge jedenfalls weigert sich.
Wir haben die Wohnung umgebaut und renoviert und müssen auch unsere Kredite abbezahlen.
Es kann doch nicht sein, dass der Vermieter das Nachsehen hat.
Bitte geben Sie uns eine Antwort baldmöglichst. Danke
Mit freundlichen Grüssen
Gisela Neureuther-Buller
Sehr geehrte Frau Neureuther-Buller,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Als Teil der Legislative kann ich leider keine Rechtsberatung ausüben. Als Ökonom fehlt mir dafür auch die entsprechende Ausbildung.
Die sogenannten Kosten der Unterkunft, die ALG II-Empfängern bezahlt werden, sind regional unterschiedlich, weswegen ich auch über die entsprechende Höhe leider keine Aussage treffen kann. Auch kann ich nicht abschätzen, ob der Steuerzahler in Ihrem Fall einspringen muss. Ich würde Ihnen empfehlen einen Rechtsrat, möglicherweise bei einem Sie vertretenden Verband, einzuholen.
Ich bedaure, dass ich Ihnen nicht weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Weiß