Frage an Gerald Weiß von Stefan R. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Weiß,
herzlichen Dank fuer Ihre Ausfuehrliche Antwort. Die Moeglichkeit des Rentensplittings in der gesetzlichen Rente war mir nicht bewusst.
Gibt es so eine Moeglichkeit auch fuer private bzw. betriebliche Renten?
Mit freundlichen Gruessen,
Stefan Richter
Sehr geehrter Herr Richter,
das Rentensplitting bezieht sich nur auf die gesetzliche Rente, gerade aus diesem Grund entfällt mit dem Bezug der Anrechte aus dem Splitting Ihr Anspruch auf die Witwen-/Witwerrente.
Ausführliche Informationen über das Thema Rentensplitting, insbesondere zur Thematik „Hinterbliebenenrente oder Rentensplitting?“ bekommen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Diese hat auf ihrer Homepage die Broschüre „Rentensplitting – partnerschaftlich teilen“ frei zum download bereitgestellt ( http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de ).
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Weiß