Frage an Gerald Weiß von Heike R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Weiß,
weshalb werden immer neue Winkelzüge gefunden, dem Bürger Geld aus der Tasche zu ziehen und dies dann noch als gerecht zu begründen? Wieso werden ab 2009, neben dem unseeligen Gesundheitsfonds auch noch die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben? Eine Dreistigkeit, denn die sogenannten "Besserverdiener" zahlen schon jetzt über 80% der Sozialbeiträge, bekommen adäquat aber nichts davon zurück. Soetwas dann Solidarität zu nennen fällt nur Politikern ein. Bürger und Meyers Lexikon nennen es Zynismus. Ich arbeite hart und bin nicht bereit, davon so extrem viel wie bisher den Nichtarbeitswilligen zu sponsoren.
Herr Weiß, weshalb beteurn Unionspolitiker öffentlich, dass die Belastbarkeit des Bürgers übesrchritten ist und beschliessen dann die nächste Belastung?
Ökosteuer sollte Renten sicher machen; Solibeitrag sollte befristet sein; MWSt sollte vor der Wahl nicht so erhöht werden; für Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen haben Politiker kein Wählervotum; SPD will Ehegattensplitting abschaffen;....
Sehr geehrter Herr Weiß, glauben Sie nicht, dass dadurch die Gruppe der frustrierten Nichtwähler noch rapider wächst, Protestwähler immer mehr Rechte und Linke wählen und in letzter Konsequenz die derzeitige Politik damit eine Gefahr für unsere Demokratie heraufbeschwört?
Gemessen an den Wahlbeteiligungen vertreten die regierenden Politiker doch heute schon nicht mehr die Mehrheit des Volkes.
Heike Rogall
Sehr geehrte Frau Rogall,
vielen Dank für Ihre Frage. Zunächst zu Ihrer Frage bezüglich der Beitragsbemessungsgrenze: Diese Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich an die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung aller Versicherten angepasst. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird für das Jahr 2009 auf 48.600 Euro festgesetzt. Im Jahr 2008 liegt diese bei 48.150 Euro. Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2009 etwa 44.100 Euro betragen Im Jahr 2008 liegt diese bei 43.200 Euro. Dieser Wert ist identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ich kann nachvollziehen, dass Bürger das Gefühl haben, dass sie zu viele Abgaben zahlen. Das sehe ich ähnlich, weswegen ich mich auch für eine Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages stark gemacht habe. Ohne Ihren konkreten Fall zu kennen, gehe ich aber schon davon aus, dass das Sozialsystem auch Sie unterstützen würde, wenn Sie in einer Notlage wären, was hoffentlich nie der Fall sein wird – und dies ungeachtet dessen, wie viel Geld „eingezahlt“ wurde. Um zu zeigen, wie gut dieses Solidarsystem funktioniert, hier nur zwei Beispiele: Lebensrettende Knochenmarktransplantationen kosten nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums etwa 97.000 Euro. Der durchschnittliche Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung müsste dafür 32 Jahre lang einzahlen. Die Betreuung von Frühgeborenen kostet etwa 115.000 Euro. Dieses Geld wird in Deutschland selbstverständlich bereitgestellt.
Unser Sozial- und Gesundheitssystem halte ich deshalb für eine gute Sache, auch wenn man sicherlich vieles noch verbessern kann.
Abschließend kann ich Ihnen noch mitteilen, dass die Gelder des sogenannten Solidarpakt II bis 2019 befristet sind und es mit einer CDU/CSU in der Regierung keine Abschaffung des Ehegattensplittings geben wird.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüssen
Gerald Weiß