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Gerald Weiß
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Frage von Wolfgang T. •

Frage an Gerald Weiß von Wolfgang T. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Weiß,

wegen der umfangreichen Veröffentlichungen und Diskussionsrunden zum deutschen Rentenrecht habe ich einige Fragen:

1. Weshalb sind Sie trotz Ihrer Kenntnis zum desolaten Zustand der künftigen Rentenzahlungen nicht bereit, eine grundlegende Reform in die Wege zu leiten?

2. Warum sind lediglich Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus einem Arbeitsverhältnis mit Beitragszahlungen verpflichtet und dadurch die Arbeitsleistung volkswirtschaftlich verteuert?

3. Weshalb besteht nicht die Möglichkeit, eine generelle Umlage für sämtliche Bürger entsprechend deren Einkünfte gleich welcher Art und eine "Bürgerente" orientiert nach dem Durchschnittseinkommen einzuführen?

Bitte bemühen Sie sich, nur auf die gestellten Fragen zu antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Tatschke

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Tatschke,

im Folgenden möchte ich versuchen, Ihre Fragen zufriedenstellend zu
beantworten:

1) Ihre Einschätzung, dass unser System in Zukunft in „desolatem“ Zustand sei, teile ich nicht. Das umlagefinanzierte System hat seit Jahrzehnten gut funktioniert. Die heutigen Rentnerinnen und Rentner profitieren von diesem System. Die Quote der älteren Mitbürger, die zusätzlich von Grundsicherung abhängig sind, also insofern vor Armut geschützt werden, liegt bei etwa zwei Prozent. Das Rentensystem hat im Gegenteil in der Vergangenheit breite Schichten der Bevölkerung vor Armut geschützt.
Jedes neue System wird aber an der Tatsache nicht vorbeikommen, dass sich bei uns in Deutschland die Alterspyramide auf den Kopf stellt. Durch die höchst unpopuläre, aber notwenige Entscheidung einer langsamen Einführung der Rente mit 67 Jahren haben wir innerhalb des bestehenden Systems eine Lösung gefunden.

2) Als nach dem Zweiten Weltkrieg das Sozialversicherungssystem der Rente aufgebaut wurde, konnte man nicht auf einen Kapitalstock zurückgreifen. Der einzig mögliche Weg war der des umlagefinanzierten Systems. Dies war ein gesellschaftlicher Konsens. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung trägt deshalb über die Lohnzusatzkosten alleine die Kosten für die Rente. Durch den seit einigen Jahren vom Staat geförderten Aufbau der privaten Rente, wird ein individueller Kapitalstock aufgebaut, der ergänzend zum Tragen kommen soll und die Arbeitsleistung nicht verteuert.

3) Es ist denkbar, dass man bei der Rente grundsätzlich alle Einkommen sämtlicher Bürger heranzieht und somit eine breitere finanzielle Basis schafft. Wenn man weitere Personengruppen in das System aufnimmt, dann muss das aber nicht bedeuten, dass das finanzielle Vorteile mit sich bringt, da man auch den Personenkreis der Anspruchsberechtigten erhöht. Innerhalb der CDU/CSU wird das Thema dennoch diskutiert. Die katholischen Sozialverbände haben beispielsweise ein Modell vorgeschlagen, das momentan analysiert wird. Es gilt aber zu bedenken, dass es einen Zusammenhang von Beitragsleistung und „Alterslohn“ gibt – das sogenannte Äquivalenzprinzip. Dieses Prinzip auszusetzen, würde bedeuten, dass man die Motivation größere Beiträge zu erwirtschaften, untergräbt. Der Leistungsgedanke würde nicht honoriert. Ich möchte zudem darauf hinweisen, dass bei der Rente Milliarden Euro umverteilt werden. Es hört sich zwar immer gut an nach großen Reformen zu rufen, aber wenn ein solcher Versuch schief geht, dann haben wir massive Probleme. Deswegen sollte die Diskussion gründlich fortgeführt werden.

Ich hoffe, dass ich weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüssen
Gerald Weiß