Frage an Gerald Weiß von Henning H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Arbeitslose werden gefordert ("gefördert" habe ich zumindest persönlich noch nicht erlebt). Ich frage mich aber, inwiefern Arbeitgeber gefordert werden?
Kontext: Arbeitnehmer wird nicht aus der Probezeit übernommen, weil die Passworte für die Bereiche in denen er arbeiten soll, durch einen Kollegen nicht herausgegeben werden und auch in keinem Safe liegen.
Abgesehen davon, dass schon diese Situation als solche Kurios ist, hat jetzt der Arbeitnehmer das Problem zu erklären, warum er nicht übernommen wurde. Der Arbeitgeber hat aus der Perspektive des Arbeitnehmers *kein* Problem.
Sehr geehrter Herr Hucke,
den von Ihnen als kurios beschriebenen Sachverhalt, kann ich aufgrund fehlender Kenntnis der Umstände leider nicht beurteilen. Richtig ist, dass der Arbeitgeber während der Probezeit andere Kündigungsfristen anwenden kann. Sollte die Kündigung während der Probezeit ausgesprochen worden sein, so bedarf es nach meiner Kenntnis beim unbefristeten Arbeitsverhältnis der Anhörung des Betriebsrates nach § 102 des Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Ich würde Ihnen raten, sich bei Ihrer Gewerkschaft um Rechtsrat zu bemühen.
Mit freundlichen Grüssen
Gerald Weiß