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Gerald Weiß
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Frage von christian s. •

Frage an Gerald Weiß von christian s. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Weiß,

mich hat heute eine Meldung des Institut der deutschen Wirtschaft aufgeschreckt. Dort heißt es, das bei einer flächendeckenden Einführung von Lohnuntergrenzen bis zu 4 Millionen Arbeitsplätze bedroht sind. Das heißt für mich, das bereits 4 Millionen Menschen arbeiten und trotzdem auf Sozialtransfers angewiesen sind.
In diesem Zusammenhang möchte ich nun konkrete Fragen zur Statistik der Arbeitslosigkeit stellen:
1. Werden 1Euro Tätigkeiten als arbeitssuchend geführt ? Wie hoch ist die Anzahl ?
2. Werden Umschüler als arbeitssuchend geführt ? Wie hoch ist die Anzahl?
3. Werden arbeitslose Menschen, die mangels Alternative einen 400 Euro Job annehmen noch als arbeitssuchend geführt ? Wie hoch ist die Anzahl?

Sollten die unter Punkt 1 bis 3 genannten Personenkreise nicht als arbeitslos in der Statistik geführt werden, würde ich gerne eine Begründung wissen.

Vielen Dank für Ihre Mühe !

Gruss
CS

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schlender,

In Ihrer email haben Sie verschiedene Fragen zur Arbeitsmarktstatistik gestellt. Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass in der Statistik zwischen den Begriffen „arbeitssuchend“ und „arbeitslos“ unterschieden wird. Dies habe ich bei der Beantwortung berücksichtigt. Die von Ihnen gewünschten Informationen werden zum überwiegenden Teil von der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlicht. Zudem habe ich Daten der Knappschaft Bahn See verwendet. Nun konkret zu Ihren Fragen:

Zu 1.) Sogenannte 1-Euro-Jobber sind nicht als arbeitslos registriert, da die Norm im Gesetz (§ 16 SGB III) jemanden als arbeitslos definiert, der dem "Arbeitsmarkt unmittelbar zur Verfügung steht" und "weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitet". Er ist dennoch als "arbeitsuchend" registriert. Diese Zahl wird in den monatlichen Statistiken aber nicht explizit ausgewiesen. Die Zahl der aktuellen "1-Euro-Jobber" wird jeden Monat im aktuellen Arbeitsmarktbericht der BA publiziert - im Dezember 2007 entsprach die Zahl 311.859 (siehe S. 51 - Link verweist auf das entsprechende Dokument)

http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/000000/html/start/monat/aktuell.pdf

Zu 2.) Bei "Umschülern" gelten grundsätzlich dieselben Kriterien - Ihre Anzahl ist ebenfalls auf Seite 51 vermerkt.

Zu 3.) Ob Arbeitslose, die einem Minijob nachgehen, als arbeitslos geführt werden oder nicht, hängt davon ab, wie viele Stunden Sie in der Woche arbeiten. Grundsätzlich hat Deutschland eine sehr weitete Definition von "arbeitslos", die im Vergleich zu anderen Ländern sehr viele Menschen als arbeitslos erfasst (die Zählmethode der ILO definiert jemanden z.B. als nicht mehr arbeitslos, wenn er mehr als eine Stunde pro Woche arbeitet - dadurch werden teilweise weit weniger Personen erfasst, als nach der deutschen Zählmethode).

Wer einem Minijob nachgeht, während er arbeitslos ist, der fällt unter die jeweiligen Zuverdienstregelungen des Sozialgesetzbuches III oder Sozialgesetzbuches II. Die Anzahl der Minijobs wird von der Bundesagentur für Arbeit nicht erfasst. Hier ist die Minijobzentrale der Knappschaft federführend. Wie aus dem Bericht der Minijob-Zentrale für das 3. Quartal (Stichtag 30. September 2007) hervorgeht, gibt es in Deutschland 6,6 Millionen Minijobber. Die Knappschaft hat diesbezüglich darauf hingewiesen, dass Minijobs keine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen verdrängen und eine zunehmende Bedeutung als Brücke in den ersten Arbeitsmarkt haben. Dies ist in besonderem Maße seit dem wirtschaftlichen Aufschwung unter Kanzlerin Merkel wirksam.

Wie viele Menschen im SGB II einen Zuverdienst haben/hatten, kann u.a. aus der folgenden Tabelle entnommen werden:

http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/000100/html/sonder/report_mini-midijobs_2005.pdf

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüssen
Gerald Weiß