Frage an Gerald Weiß von Gabriele B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Weiß,
Herr Lässig hat in seiner Anfrage vom 12.11.2007 ein wichtiges Thema angesprochen, das uns als Diplomingenieure unter den Altübersiedlern ganz aktuell betrifft.
Nach unserer Übersiedlung erhielten wir die Versorgungszusage zur Alterssicherung in der Bundesrepublik durch das Fremdrentengesetz. Ich zitiere aus der Broschüre Wegweiser für Übersiedler aus der DDR vom Bundesminister des Innern zur Rentenversicherung:
„Übersiedler werden in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich so behandelt, als ob sie ihr gesamtes Arbeitsleben in der Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt hätten.“
Die Versorgungszusage ist ganz offiziell durch die Rentenversicherung nie zurückgenommen worden, aber mit dem Inkrafttreten des RÜG entstanden für uns sehr gravierende Einschnitte, d.h. die Bewertung erfolgte neu nach DDR Versicherungsbiografie. Für uns ist es nicht nachvollziehbar, dass missbräuchliche Anwendung von Rentengesetzen finanzielle Einbußen in derartiger Größenordnung für die Betroffenen nach sich ziehen soll.
Berufskollegen, Dipl.-Ingenieure, die in der ehemaligen DDR geblieben sind, erhalten eine Intelligenzrente, mit und ohne Beitragsleistung in die FZR, nach dem AAÜG. Als Bürger der Bundesrepublik können wir die Stichtagsregelung (30.06.1990) nicht erfüllen, wodurch uns die Intelligenzrente verschlossen wird. Wo bleibt der Gleichheitsgrundsatz?
Haben wir als „Altübersiedler“ nicht einen Meilenstein dazu beigetragen, dass diese friedliche Wiedervereinigung zustande gekommen ist?
Werden Sie sich mit Ihren Parlamentskollegen dieses Themas annehmen und sich für die Abschaffung dieses Unrechts einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
G. Bermann
Sehr geehrte Frau Bermann,
zu dem Themenkomplex „Fremdrentengesetz“ kommen seit gut einem Jahr Nachfragen, die ich zunächst gerne ausführlich beantwortet habe. Zu nennen sind die Anfragen gleichen Inhalts vom 20.12.2006, 19.01.2007, 04.02.2007, 22.02.2007, 29.03.2007, 09.05.2007, 10.05.2007, 07.07.2007, 09.07.2007. Der Inhalt meiner Antworten hat Sie nicht zufriedengestellt, was ich bedaure. An der Sachlage hat sich aus meiner Sicht seither nichts geändert – das Ergebnis einer weiteren Prüfung, die ich veranlasst habe, steht aber noch aus.
Ich bin gerne bereit, bei neuen Erkenntnissen, eine neue Antwort ins abgeordnetenwatch zu stellen. Ob und wann dies der Fall ist, kann ich Ihnen nicht abschließend beantworten.
Mit freundlichen Grüssen
Gerald Weiß