Frage an Gerald Weiß von jens h. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Hr. Weiß, ich bin als Sowejetzonenflüchtling gemäß § 3 BVFG anerkannt wurden und ich habe einen C-Ausweiß.Meine Frage laudet : wird die Zeit der politischen Zeit (Gewahrsam) als Pflichtbeitragszeit durch die Deutsche Rentenversicherung übernommen, da im politischen Gewahrsam eine Arbeitspflicht bestand ??
Mit freundlichen Grüßen Jens Hendel
Sehr geehrter Herr Hendel,
für Ihren Fall gibt es, soweit ich weiss, spezielle Regelungen. Diese ergeben sich aus dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz. Das sogenannte SED-Unrechtsbereinigungsgesetz hat mit dem BerRehaG die Möglichkeit für eine bessere Bewertung von Verfolgungszeiten bei der Rentenberechnung geschaffen. Dabei werden Zeiten, in denen der bisherige oder angestrebte Beruf nicht ausgeübt werden konnte, wie Pflichtbeitragszeiten der gesetzlichen Rentenversicherung behandelt. Wenn Sie gezwungenermaßen in der Sowjetzone eine Arbeit ausüben mussten und dafür eine vorherige Arbeit unterbrechen mussten, dann wir Ihnen diese Zeit auch in der Regel angerechnet. Es wird dann geschaut, was Sie vorher gemacht haben. Insofern kann es gut sein, dass aus dieser Zeit Beitragszeiten erwachsen sind.
Mit freundlichen Grüssen
Gerald Weiß