Frage an Gerald Weiß von Michael Markus S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Als politisch verfolgter anerkannter Füchtling (C Ausweis ) wurde mir ebenfalls die Rentenberechnung nach Frg in den 80 Jahren seitens der Bfa bestätigt. Seit 2004 erhalte ich Erwerbsunfähigkeitsrente. Die DRV berechnet jetzt meine Rente falsch nach RÜG. Seit 1974 bin ich und und mehrere meiner Mitkämpfer für den Prager Frühling und gegen die DDR Diktatur in derSBZ eingebürgerte Bundesbürger. Mit Einbürgerung durch Notaufnahmelager. Wann werden Sie diesen Mißstand und unsere Mißachtung wiedergutmachen?
Sehr geehrter Herr Schulz,
Sie stellen eine Frage zum Fremdenrentengesetz und einer Ihrer Ansicht nach falsch berechneten Rente. Ohne Ihren Einzelfall prüfen zu können, möchte ich den Sachverhalt generell aufgreifen. Vor der Wiedervereinigung wurden politisch anerkannte Flüchtlinge nach dem Beruf in das Fremdrentengesetz eingruppiert -- vergleichbare und stichfeste Zahlen aus dem Herkunftsland fehlten. Das Fremdenrentengesetz war insofern eine "Krücke", da kein Vergleich möglich war. Innerhalb dieser Berechungen wurde auch ein Ausgleich geschaffen, weil Rentenzahlungen in der damaligen DDR durchschnittlich deutlich niedriger waren, als Renten derselben Berufsgruppe in den alten Bundesländern. Mit dem Wiedervereinigungsvertrag hat man dies umgestellt auf die in der ehemaligen DDR gezahlten Entgelte. Es ist möglich, dass die Eingruppierung als Beruf günstiger ausfällt, als nach den Einzahlungen. Zumindest dann, wenn man sich in der damaligen DDR nicht zusätzlich rentenversichert hat. Dies wurde von den Sozialgerichten nicht beanstandet und insofern besteht auch kein gesetzgeberischer Handlungsdruck. Weitere Informationen zum Fremdenrentengesetz ergeben sich aus meinem Schreiben für abgeordnetenwatch vom 12.07.2007 und dem beigefügten Anhang.
Mit freundlichen Grüssen
Gerald Weiß