Portrait von Gerald Weiß
Gerald Weiß
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Gerald Weiß zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Jürgen H. •

Frage an Gerald Weiß von Jürgen H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Weiß,
die Probleme, die Ihnen die Herren Gebauer, Denz, Menzel, Meier schilderten, lassen eine Gemengelage von Ungereimtheiten erkennen. Für die sind Bundesbehörden verantwortlich .
Der Beitritt der DDR zum GG hatte es notwendig gemacht, die Rentenanwartschaften der damals aktuellen Bürger der DDR bundesrechtlich zu gestalten. RÜG und AAÜG wurden ausschließlich zu diesem Zwecke formuliert.
In der zeitlichen Grauzone zwischen 09.11.89 und 18.05.90 hat es zahlreiche Wohnsitzwechsel von Ost nach West gegeben. Damit gab es DDR-Bürger mit Wohnsitz West. Für diese mußten Sonderparagrafen im SGBVI eingeführt werden, so z.B. §259a.
Bei den o.g. Herren handelt es sich aber um Altfälle; sie waren noch zu Zeiten des Bestehens von 2 dtsch. Staaten aus der DDR geflohen und per Eingliederungsverfahren Bürger der alten Bundesrepublik geworden.
Hier beginnt die Konfusion : Die BfA/DRV deutet den Begriff "Versicherte, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt am 18.05.1990 ... im Gebiet der Bundesrepublik ohne das Beitrittsgebiet hatten" (§259a,SGBVI) entgegen den Intentionen des Gesetzgebers so um, als ob dieser die im alten Bundesgebiet längst eingegliederten DDR-Flüchtlinge gemeint hätte. Hätte er den Gesetzestext genau gelesen, müßte er erkennen, daß der eine Botschaft enthält, die sich an Bürger des Beitrittsgebiets wendet, speziell an die, die sich nach dem Mauerfall einen neuen Wohnsitz im Westen gesucht hatten. Denn das RÜG ist ein Gesetz für das Beitrittsgebiet.

Beim AAÜG wird es noch konfuser. "Anerkennung von Zusatzversorg. ohne positive Versorg.zusage ": Hier ist eine Stichtagsklausel eingebaut, die den o.g. DDR-Flüchtlingen per se die Teilhabe versagt.
Und es wird häufig behauptet, daß DDR-Flüchtlinge privilegiert würden!
Jeder Versicherte mit DDR-Erwerbsjahren ist irgendwie privilegiert. Aber erst die Überführung der Zusatz- u.Sonderv.systeme schafft eine wirklich großräumige Privilegierung .
Was werden Sie tun, den Konflikt zu lösen? MfG,JH

Portrait von Gerald Weiß
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Holdefleiß,

ich habe eine Reihe von Zuschriften zu diesem Sachverhalt erhalten. Zunächst möchte ich auf mein Antwortschreiben vom 07.05.2007 zu selbigem Thema verweisen. Meine Bundestagskollegen haben bei abgeordnetenwatch.de parteiübergreifend auf die Komplexität des Themas hingewiesen und versucht, in möglichst kompakter Form, schlüssige Antworten zu geben. Es gibt Gründe, die für und wider Ihr Anliegen sprechen. Letztlich kann man in der Abwägung der Argumente die Haltung der Bundesregierung nachvollziehen. Diese wurde auch durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt. Da eine befriedigend ausführliche Beantwortung in knapper Form möglicherweise ein schwieriges Unterfangen ist, verweise ich auf die angehängte Stellungnahme der Bundesregierung vom 11.06.2007 zu diesem Thema, aus dem weitere Informationen hervorgehen.

Mit freundlichen Grüssen
Gerald Weiß