Frage an Gerald Weiß von Frank W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Weiß,
die gegenwärtige Diskussion um das Urteil einer Frankfurter Richterin zur Ehescheidung wirft für mich folgende Frage auf:
Wenn das Grundgesetz über den Religionsfreiheiten steht, wie von den Kritikern des Urteils ausgeführt, d. h., wenn das Grundgesetz die Basis unserer Gerichtsurteile bildet, wie ist es dann zu verstehen, daß in Deutschland das Schächten von Säugetieren für verschiedene Religionsgruppen erlaubt wurde?
Soweit mir bekannt ist, verstößt das Schächten gegen den Tierschutz, wie er im Grundgesetz festgehalten ist.
Für Ihre Bemühungen besten Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
F. Wiedemann
Sehr geehrte Herr Wiedemann,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23.03.2007.
Die Rechtssprechung der Frankfurter Richterin ist zu Recht als skandalös verurteilt worden. Gewaltanwendung gegen die Ehefrau aufgrund von angeblich islamischem Brauchtum ist nicht akzeptabel. Solche Urteile stellen unser Rechtsverständnis auf den Kopf.
Was den Tierschutz anbelangt, so kann ich bestätigen, dass das Schächten in Deutschland grundsätzlich durch das Tierschutzgesetz untersagt ist. Jedoch gibt es aus religiösen Gründen Ausnahmegenehmigungen. Diese Ausnahmen werden von jüdischen und moslemischen Mitbürgern genutzt. Begründet wird die Ausnahmeregelung damit, dass das Schächten eine zwingende religiöse Vorschrift für die jeweilige Religionsgemeinschaft ist. Artikel 4 des Grundgesetzes gewährt verfassungsmäßig eine uneingeschränkte Religions- und Glaubensfreiheit. Man mag dies bedauern, aber diese Rechtssprechung wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Mit freundlichen Grüssen
Gerald Weiß