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Frage von Norbert D. •

Frage an Gerald Weiß von Norbert D. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Weiß,

Der Frage von Herrn Gebauer schließe ich mich an. Bereits vor einiger Zeit habe ich einen in dieselbe Richtung zielenden Brief an ein anderes Mitglied Ihres Ausschusses geschrieben, aber leider bisher keine Antwort erhalten.

Ich möchte die Frage nach dem bei Ihnen vorhandenen Wissensstand um die Vorgänge in der DRV auf meinen persönlichen Fall bezogen präzisieren :
Ist Ihnen bekannt, dass die DRV ausdrücklich auch Sowjetzonenflüchtlingen gem. § 3 BVFG die Anwartschaften gemäß Fremdrentengesetz entzieht und ausdrücklich Zeiten stasiverursachter Arbeitslosigkeit in der DDR rentenrechtlich völlig unbewertet lässt, d.h. diese nicht einmal als Wartezeiten wertet?

Noch eine sehr allgemeine, wenig sachlich präzise, aber im Jahre 18 nach der großen Wende wohl unabweisbare Frage: können Sie ermessen, wie Menschen, die schon einmal schwere persönliche Opfer gebracht haben wegen der Nachstellungen im SED-Staat, sich fühlen, wenn sie jetzt erneut faktisch bestraft werden und sich hilflos einer übermächtigen Instanz ausgeliefert sehen, die willkürlich Gesetze klittert und insgesamt sehr rücksichtslos und kaltschnäuzig mit ebendiesen Menschen umgeht? Natürlich ist das eine rhetorische Frage, weshalb ich sie auch gleich selbst beantworte: diese Menschen fühlen sich verhöhnt und verbittern. Bitte nehmen Sie sich der Sache vordringlich an. Fiskalische Argumente können hier nicht ausschlaggebend sein. Es geht um viel mehr als Geld.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Denz,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19.01.2007.

Durch politische Verfolgung verursachte Arbeitslosigkeit bleibt rentenrechtlich nicht unbewertet. Hierzu hat der Gesetzgeber das berufliche Rehabilitierungsgesetz geschaffen.

Weshalb Ihre Ansprüche als Sowjetzonenflüchtling gemäß Fremdrentengesetz entzogen wurden, kann ich im Einzelnen nicht beurteilen. Um Ihre Rentenansprüche im Detail zu klären, möchte ich Sie bitten, sich direkt das Bundesversicherungsamt, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn, zu wenden. Zur Klärung Ihrer Konten können Sie sich auch an den DRV-Bund (www.deutsche-rentenversicherung-bund.de) wenden. Des Weiteren möchte ich Sie auch auf die Beantwortung der Frage von Herrn Gebauer auf dieser Seite verweisen.

Mir ist bewusst, wie wichtig dieses Thema für Sie ist. Ich hoffe daher, dass eine Kontenklärung zu einem positiven Ergebnis für Sie führt.

Mit freundlichen Grüssen

Gerald Weiß