Frage an Gerald Weiß von Heike R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Weiß,
die von Herrn Scholz verkündeten Arbeitslosenzahlen folgen seiner eigenen, für Leien nicht zu verstehenden, Statistik.
Mich interessiert aber mehr, die für den normalen Bürger verständliche Realität, ohne statistische Kniffe. Nur die wirkliche Zahl lässt gezielte Gegenmaßnahmen wirksam werden.
Meine Fragen dazu sind:
1. Wieviel Erwerbslose/Arbeitsuchende gibt es, die Herr Scholz nicht in seiner monatlichen Pressekonferenz in seiner Statistik veröffentlicht?
2. Wieviel registrierte und von Herrn Scholz "unterschlagene", verdeckte Arbeitsuchende werden bis Jahresende prognostiziert?
3. Wieviel sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze fehlen derzeit in Deutschland?
4. Wie korrespondiert die spätere Rente mit 67 mit der steigenden Zahl fehlender sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze?
Sehr geehrter Herr Weiß, von SPD Politikern erhält man darauf nur nebulöse Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Rogall
Sehr geehrte Frau Rogall,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 31. Juli 2009.
Die Bundesagentur für Arbeit führt die amtliche Statistik über den Arbeitsmarkt. Sie weist monatlich die statistisch ermittelte Größe aus.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) definiert Kriterien, wer als arbeitslos gilt. Anhand dieser „Zählkriterien“ ermittelt die Bundesagentur für Arbeit (BA) jeden Monat die Zahl der registrierten Arbeitslosen. Als arbeitslos gelten nach § 16 SGB III Personen, die wie beim Anspruch auf Arbeitslosengeld
1. vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,
2. eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und
3. sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.
Tatsächlich können mehr Menschen ohne Arbeit sein. Allerdings handelt es sich deshalb nicht um eine Unterschlagung von Arbeitssuchenden. So werden zum Beispiel Arbeitssuchende durch private Arbeitsvermittler betreut und sind deshalb nicht bei der Bundesagentur für Arbeit registriert. Auch gelten nach § 16 SGB III Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik nicht als arbeitslos.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Weiß, MdB