Frage an Gerald Weiß von Enrico N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Weiß
meine Frage sind:
1. Wann denken Sie über ein Wasserspritzen-Verbot nach? Kinder zielen auf Kinder und das aus nächster Nähe um zu treffen. Ist doch auch ein "Killerspiel" oder?! Nur Real!
2. Sind vielleicht nicht die Medien daran Schuld, dass das Thema Amoklauf und Killerspiele so breitgetreten wird? Früher gab es auch Amokläufer bloß es wurde nicht so ein Hype drüber gemacht wie heute!
3. Warum gibt es in Österreich keine Amokläufer? Da kann man Index Spiele kaufen und der Jugendschutz ist nicht so extrem wie hier in Deutschland!
4. Wissen Sie, wieviele Wähler Sie bei den Wahlen 2009 nicht unterstützen werden, wegen den Äußerungen über eine Killerspielverbot? Es gibt ca. 20 Millionen Computer und Konsolen Spieler in Deutschland! Sind das alles Amokläufer?
5. Haben sie schon jemals ein "Killerspiel" gespielt? Wenn ja sind Sie dann auch gleich zu Amokläufer in der Patei geworden?
Es gibt eine vielzahl von Foren die Ihre Entschlossenheit nicht unterstützen und verstehen.
Meiner Meinung ist Ihre Entscheidung unverständlich und das anderer Spieler auch.
Vielen Dank für Ihre Zeit und Aufmerksamkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Enrico Naumann
Sehr geehrter Herr Naumann,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 21. Juni 2009.
Angestoßen durch die bestürzenden Ereignisse von Winnenden im März 2009 ist die Diskussion um ein ausdrückliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot so genannter „Killerspiele“ neu entflammt. Es zeigte sich, dass der Täter im Vorfeld seiner Tat sich intensiv mit virtuellen Gewaltspielen beschäftigt hat. Dies rechtfertigt ausdrücklich ein weiteres Nachdenken über geeignete Maßnahmen des Jugendmedienschutzes.
Ein generelles Herstellungs- und Verkaufsverbot von virtuellen Killerspielen sollte genauso überprüft werden, wie Verbesserungen bei der Indizierung von Medien und die Wirksamkeit der regulierten Selbstkontrolle. Eine der entscheidenden Fragen im Zusammenhang mit so genannten Killerspielen ist, wie Alterskennzeichnungen zustande kommen. Nach Expertenurteil ist in der Vergangenheit eine hohe Zahl von Alterskennzeichnungen zu lax vergeben worden.
Computerspiele, die Jugendliche durch Text, Bild oder Tönen zur Gewaltanwendung, Gewalttätigkeit oder zu Verbrechen aufstacheln, müssen nach geltendem Recht mit einem eindeutigen Verbot rechnen. Neue Verbote sind dann nicht nötig, wenn man die Möglichkeiten des Jugendmedienschutzes nutzt. Im tatsächlichen Vollzug liegt oft noch das Defizit.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Weiß, MdB