Frage an Gerald Weiß von Jörg W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Weiß,
schon seit längerem interessiere ich mich für das Thema Krankenversicherung. Grundsätzlich bin ich mit dem gesetzlichen System und dem Gesundheitsfonds einverstanden. Was mich jedoch immens wundert, sind zwei Aspekte, erstens, warum schafft man die private Krankenversicherung nicht ab und zweitens, warum werden Beamte und Soldaten nicht auch in die gesetzliche Krankenversicherung übergeleitet.
Ungerecht an der privaten Krankenversicherung ist für mich, dass hier kein Solidaritätsprinzip existiert. Es gibt keinen Ausgleich für Geringverdiener und beitragsfreie Versicherte (Kinder, Ehegatten). Zusätzlich ist die private Krankenversicherung für die vieldiskutierte Zweiklassenmedizin verantwortlich. Natürlich bedeutet eine Abschaffung einen Umbruch, vor allem in der Versicherungswirtschaft und bei den Ärzten. Aber ich denke im Sinne einer Solidargemeinschaft wäre viel zu gewinnen.
Im Bezug auf Beamte und Soldaten verstehe ich das System der Beihilfe und Heilfürsorge nicht. Hier sollte doch der Staat auch ein solidarisches gesetzlich Krankensystem unterstützen. Klar, ledige Beamte werden aufheulen (haben dann soviel Abzüge wie ich auch) und Beamte mit Familie werden sich freuen.
Schon im voraus vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Wagner
Sehr geehrter Herr Wagner,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15. Mai 2009.
Die private Krankenversicherung (PKV) ist – im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – eine Absicherung bei einem privatrechtlichen Versicherungsunternehmen. PKV und GKV unterscheiden sich grundsätzlich von der Art ihrer Finanzierung. Während die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Umlagesystem finanziert wird, arbeitet die private Krankenversicherung nach dem Kapitaldeckungssystem. Angesichts der demographischen Entwicklung – sinkende Geburtenrate, höhere Lebenserwartung – setzt sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für den Erhalt der verantwortungsvoll wirtschaftenden Privatversicherungen ein.
Die private Krankenversicherung ist mit ihren Altersrückstellungen besser auf die demographische Entwicklung vorbereitet, als die gesetzliche Krankenversicherung. Eine Zerschlagung der privaten Krankenversicherung würde ohne die Überwindung der strukturellen Defizite der gesetzlichen Krankenversicherung wenig Sinn machen. Auch wäre eine schnelle Auflösung der privaten Vollversicherung rechtlich schwer durchzusetzen, da Bestandskunden Verträge besitzen, die im Zweifel bis an ihr Lebensende laufen.
Das Recht der deutschen Beamten auf Beihilfe oder Fürsorge erwächst aus ihren besonderen Dienst- und Treuepflichten gegenüber ihrem Dienstherrn. Ein Beamter erhält für seine Arzt- und Zahnarztkosten eine Beihilfe. In der Regel wird die Hälfte der beihilfefähigen Aufwendungen erstattet. Für die restlichen Kosten schließt der Beamte eine private Krankenversicherung ab oder aber ist freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse. Eine Überführung von Bestandskunden der privaten Krankenversicherungen in die gesetzliche Krankenversicherung dürfte – wie zuvor bereits erwähnt – rechtlich schwierig sein.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Weiß, MdB