Frage an Gerald Weiß von Heribert K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Weiß,
am 27.03. 2009 bat ich Sie, zu der Problematik betr. sozialversicherungsrechtlicher Status von mitarbeitenden Ehegatten, die dem Unternehmen des Partners in der Wirtschaftskrise ein Darlehen gewähren, eine Stellungnahme abzugeben. Es ist bekannt, dass in diesen Fällen der mitarbeitende Ehegatte seine Rentenansprüche bis auf 3 Jahre Rückerstattung von Beiträgen verlieren kann und dann vor dem persönlichen Rentenkollaps steht. Wird diese Problematik in dem Auschuss für Arbeit und Soziales thematisiert werden? Wird beabsichtigt, diesen Misstand durch gesetzgeberiche Tätigkeit oder durch Verwaltungsanweisung zu beseitigen? Könnten Sie sich vorstellen, dass es in diesen Fällen zu Nichtbeanstandungsgrenzen kommen kann? Warum wird meine Frage vom 27.3.2009 nicht beantwortet?
Mit freundlichen Grüßen
Heribert Karsch
Sehr geehrter Herr Heribert Karsch,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26. April 2009. Gerne möchte ich Ihre Frage beantworten. Bitte schicken Sie mir jedoch Ihr Anliegen per Post an mein Büro im Deutschen Bundestag
Gerald Weiß, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Weiß